Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 12-2023

28.03.23 | Es ist das Ziel des SBV, an den Jahresversammlungen seiner Mitgliedorganisationen präsent zu sein. Er möchte so die Themen und Bedürfnisse der verschiedenen Regionen und Branchen aus erster Hand erfahren und aktuelle Arbeiten des SBV vorstellen. Diese Woche waren Vertretungen bei den Versammlungen des Verbands Thurgauer Landwirtschaft, des Bauernverbands Nidwalden, der Bauernvereinigung Oberwallis, Agrigenève und beim Bauernverband beider Basel.

Mehr lesen
Projektleiter/in Messen 50 – 60 %

24.03.23 | Sind Sie interessiert an der Schweizer Landwirtschaft, flexibel, kreativ und arbeiten gerne in einem dynamischen Team? Dazu haben Sie Organisationstalent, Verhandlungsgeschick und trauen sich zu, Messeauftritte von A bis Z zu konzipieren und zu planen? Dann passen Sie zu uns! Der Geschäftsbereich Kommunikation des Schweizer Bauernverbands sucht per 1. Juli 2023 oder nach Vereinbarung eine/n Projektleiter/in Messen 50 – 60 %

Mehr lesen
Sachbearbeiter/in 50 - 60%

22.03.23 | Als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nehmen wir vielseitige und interessante Aufgaben wahr. Der Geschäftsbereich Agriquali ist verantwortlich für die Qualitätssicherung auf 12‘000 tierhaltenden Betrieben. Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Sachbearbeiter/in 50 - 60%

Mehr lesen
Datenerfasser/in 20 - 40%

22.03.23 | Der Schweizer Bauernverband ist der Dachverband der Schweizerischen Landwirtschaft und vertritt rund 48’000 Bauernfamilien. Agriexpert setzt sich mit rund 40 Angestellten konsequent für die Anliegen unserer Kunden ein. Um unsere Dienstleistungen weiterzuentwickeln, sind wir auf engagierte Mitarbeitende angewiesen. Wir suchen für unseren Bereich Treuhand eine/n Datenerfasser/in 20 - 40%

Mehr lesen
Stellungnahmen Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»

22.03.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren».

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 11-2023

21.03.23 | An der von der SAB, SAV und dem SBV initiierten Dialogplattform Grossraubtiere diskutierte man die Rolle der Wildhut. Weitere Themen waren die Identifizierung von Schäden und der Vollzug der Abschüsse.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)

21.03.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV).

Mehr lesen
einjähriges WMS-Praktikum

14.03.23 | Als Dachverband der schweizerischen Landwirtschaft nehmen wir vielseitige und interessante Aufgaben wahr. Neben der Interessenvertretung haben wir einen grossen und erfolgreichen Dienstleistungsbereich. Wir beschäftigen rund 120 Mitarbeitende am Hauptsitz in Brugg und in unserer Niederlassung in Bern. Der SBV bietet per 1. August 2023 am Hauptsitz in Brugg einer aufgestellten und motivierten Persönlichkeit ein einjähriges WMS-Praktikum

Mehr lesen