Wirksame Gesetzgebung für eine nachhaltigere Landwirtschaft

Medienmitteilung der nationalen Allianz gegen die extremen Agrar-Initiativen vom 7. April 2021

Die Risiken und Mengen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz senken und die Nährstoffverluste reduzieren: Die von den beiden eidgenössischen Räten in der Frühjahrssession verabschiedete parlamentarische Initiative stellt eine solide Antwort auf die extremen Initiativen dar, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommen. Sie ist wirksamer und konsequenter als die Initiativen und tritt schneller in Kraft.

Anfangs beschränkte sich die eben verabschiedete parlamentarische Initiative auf die Senkung der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Im Verlauf der Debatte wurde sie erweitert. In der finalen Fassung sind auch die Reduktion der Nährstoffverluste und Vorschriften zu Bioziden ergänzt. Die neue Gesetzgebung tritt spätestens 2023 in Kraft. Die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Umwelt müssen damit bis 2027 um 50 Prozent vermindert werden. Damit verbunden ist auch eine direkte Senkung der eingesetzten PSM-Mengen. Bereits mit dem Start des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz im Jahr 2017, haben die Behörden zahlreichen Wirkstoffen die Zulassung entzogen.

Die Risikobewertung beruht auf einem Indikator, der verschiedene Faktoren wie Verkaufsvolumen, Toxizität und Exposition Rechnung trägt. Je nach Entwicklung kann der Bundesrat bei der Festlegung von Reduktionszielen ab 2027 zusätzlich die Schraube anziehen. Ein zentrales Informationssystem für alle Anwendungen und eine Mitteilungspflicht über den Verkauf garantieren totale Transparenz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die parlamentarische Initiative verschärft ausserdem das Vorgehen in Bezug auf PSM-Rückstände im Grundwasser beträchtlich. In den Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen dürfen Konzentrationen von Wirkstoffen und allen Abbauprodukten nicht über 0,1 μg/l liegen. Sogar für toxikologisch unbedenkliche Abbauprodukte gilt ein um Faktor 100 verschärfter Grenzwert. Ist er überschritten, verliert das betreffende Produkt seine Zulassung.

Die Stickstoff- und die Phosphorverluste der Landwirtschaft müssen bis 2030 ebenfalls reduziert werden. Der Bundesrat legt die Reduktionsziele nach der Vernehmlassung fest. Die parlamentarische Initiative verfolgt zudem das Ziel, importierten Mineraldünger mit einheimischen Hofdüngern und Biomasse zu ersetzen. Kraftfutter- und Düngerlieferungen sind dem Bund mitzuteilen. Dadurch wird Transparenz über den Einsatz geschaffen.

Zum Vergleich: Die Trinkwasserinitiative regelt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in keiner Art und Weise, wenn die Betriebe auf Direktzahlungen verzichten. Das werden jene tun, die keine Alternativen haben und diese Produkte bereits heute am meisten einsetzen. Und weder die Trinkwasser- noch die Pestizidfrei-Initiative würden die Nährstoffeinträge in die Umwelt regeln.

Die Landwirtschaft trägt die parlamentarische Initiative mit – trotz der grossen Herausforderungen, die sie in der Umsetzung mit sich bringt. Sie will Teil der Lösung sein und mithelfen, die umweltrelevanten Effekte ihrer Tätigkeit weiter zu minimieren.

Die detaillierte Übersicht zu den Unterschieden zwischen der Parlamentarischen Initiative und der Trinkwasserinitiative ist hier zu finden.

Rückfragen

Ralf Bucher

Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 771 53 26
E-Mail ralf.bucher@sbv-usp.ch

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

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