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Quatre ans de stabilité financière en vue pour l’agriculture

Communiqué de presse de l’Union suisse des paysans du 4 mars 2025

Après le Conseil national, le Conseil des États a traité des enveloppes financières agricoles 2026-2029 et suivi la décision de la Chambre basse. Pour les familles paysannes, il s’agit là d’une étape importante, car elles sont tributaires de la stabilité des conditions financières et aucunement responsables du déséquilibre que connaît le budget fédéral.

Aujourd’hui, le Conseil des États a décidé de maintenir les dépenses fédérales pour l’agriculture au niveau actuel pour les années 2026 à 2029. Il a soutenu la proposition du Conseil fédéral de compléter de 130 millions de francs les moyens alloués aux améliorations structurelles. L’Union suisse des paysans (USP) salue ces décisions. Le Parlement reconnaît que l’agriculture n’est pas responsable du déficit de la Confédération. Au contraire, elle participe à la stabilité des finances fédérales en se contentant depuis 20 ans du même montant en valeur nominale, alors que les dépenses totales sont en constante augmentation. Le bas niveau du revenu agricole n’offre aucune marge de manœuvre pour des mesures d’économies. L’USP demande au gouvernement de mettre en œuvre les décisions prises et de renoncer à de nouvelles mesures d’austérité sur le dos des familles paysannes.

D’autres objets agricoles étaient à l’ordre du jour du Conseil des États. Les membres de la Chambre haute ont ainsi soutenu une motion visant à simplifier digiFLUX de manière substantielle. Ils entendent mettre en œuvre l’obligation d’annoncer les produits phytosanitaires et les éléments fertilisants de manière pratique et dans le respect strict de la protection des données. L’USP considère cette étape comme urgente et exige des autorités et du Conseil fédéral qu’ils mettent en œuvre cette décision rapidement et de façon cohérente.

Par ailleurs, le Conseil des États veut faire vérifier par la commission compétente s’il convient de repousser à 2030 l’introduction de la nouvelle contribution à la biodiversité régionale et à la qualité du paysage. Le Conseil fédéral avait proposé de fusionner les contributions pour la mise en réseau et à la qualité du paysage et de lancer la nouvelle contribution dès 2028. Si la sécurité de planification des familles paysannes doit être préservée, il n’est pas très judicieux de procéder à d’importantes modifications deux ans avant l’introduction de la PA30+. L’objet reviendra au Conseil des États après la vérification de la commission.

Renseignements

Martin Rufer

Martin Rufer

Directeur de l'Union suisse des paysans

Téléphone 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Responsable du département Économie, formation & relations internationales

Belpstrasse 26, 3007 Bern
Département Économie, formation & relations internationales
Division Économie agraire

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