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GVO-Moratorium: Konsens in Sicht

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands zur Jahresmedienkonferenz vom 28. Januar 2022

Nachdem der Ständerat etwas vorschnell Ausnahmen zum Gentechmoratorium schaffen wollte, setzt die vorberatende Kommission des Nationalrats auf eine saubere Regelung der Thematik. Der Schweizer Bauernverband unterstützt das. 

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) will den Bundesrat beauftragen, bis  Mitte 2024 einen Entwurf für die gesetzliche Basis zur Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst diesen Entscheid. Damit ist der Grundstein gelegt, um einen Konsens zu finden. Nach dem Schnellschuss des Ständerates im Dezember, ist dies aus Sicht des SBV dringend notwendig. Der Ständerat wollte eine Ausnahme vom Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ohne artfremdes Erbmaterial schaffen. Dies, ohne die Resultate von drei hängigen Postulaten oder die Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Der Entscheid der WBK-N erlaubt es, die neuen Züchtungsverfahren mit Weitblick zu regeln und die Mehrwerte aus neuen Züchtungsmethoden zu nutzen. Der SBV hofft, dass der Nationalrat seiner Kommission folgt und den Boden für eine bessere Lösung in der Differenzbereinigung bereitet.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

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