Jetzt registrieren, um Mineralölsteuer ab 2026 zurückzufordern!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 8. Dezember 2025

Rund 10’000 Betriebe haben letztes Jahr keinen Antrag auf Rückerstattung der Mineralölsteuer gestellt. Im Schnitt macht diese jährlich 2000 Franken pro Betrieb aus. Für 2026 ändert das System für die Rückerstattung. Ein guter Moment, um einzusteigen und sich jetzt zu registrieren!

Auf Treibstoffen wie Benzin oder Diesel erhebt der Bund eine Mineralölsteuer. Das Geld investiert er in die Strasseninfrastruktur. Weil die landwirtschaftlichen Fahrzeuge Autobahnen und Hauptstrassen kaum nutzen, können sie einen Teil der Steuer wieder zurückverlangen. Für einen durchschnittlichen Betrieb macht das knapp 2000 Franken pro Jahr aus. Total fliessen jährlich 60 bis 70 Mio. Franken in die Landwirtschaft zurück. 2026 ändert der Bund das System, wie man die Rückerstattung beantragen kann. Neu muss man sich einmalig auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit registrieren. Zwischen 1. Mai und 30. Juni muss man anschliessend jährlich die eigentliche Rückerstattung beantragen, indem man die aktuellen Flächen und Kulturen automatisch importieren kann. Um sicher bereit zu sein, empfiehlt der Schweizer Bauernverband, die Registrierung sofort an die Hand zu nehmen. Die Details zum Vorgehen sind auf der Webseite des SBV zu finden. 

Rückfragen

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Letzte Chance!
Die Einreichungsfrist für die Rückerstattung 2024 der Mineralölsteuer endete im Juni 2025. Aufgrund der vorgängigen Gesetzgebung kann man die Rückerstattung 2023 aber noch bis am 31. Dezember 2025 beantragen. Dafür ist noch das bisherige Formulare zu nutzen. Dieses kann man per E-Mail an mla@bazg.admin.ch oder telefonisch unter 058 462 65 47 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anfordern.

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28.02.20 | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen: Art. 14a, 14abis, 38a, 62e Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar. Art. 62e Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden: Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu) Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu- Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset 3003 Bern per elektronischen Versand an rrm@bag.admin.ch gever@bag.admin.ch Brugg, 26. Februar 2020 Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx Seite 2|2 Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. » Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.

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