Nullsummenspiel statt gezielter Unterstützung: Bundesrat bleibt bei Mercosur-Begleitmassnahmen ungenügend

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. Mai 2026

Der Bundesrat hat heute bekanntgegeben, wie er die Landwirtschaft im Zusammenhang mit den aktuellen Freihandelsabkommen unterstützen will. Er anerkennt zwar die Notwendigkeit von Begleitmassnahmen bleibt mit dem vorgeschlagenen Unterstützungsbetrag von 158 Mio. Franken jedoch sowohl beim Umfang als auch bei der Ausgestaltung deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Der Bund stellt dafür keine zusätzlichen Mittel bereit, sondern sieht eine Finanzierung aus der Branche selbst vor. Der Vorschlag ist aus Sicht der Landwirtschaft eine Nullnummer.

Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten sieht für 25 Agrarprodukte zusätzliche Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vor. Dadurch drohen zusätzliche Importe zu tiefen Zollansätzen und ein erheblicher Druck auf die Produzentenpreise. Je nach Marktsituation ist mit jährlichen Produktionswerteinbussen von 70 bis 115 Mio. Franken zu rechnen. Die Landwirtschaftskammer des SBV hat deshalb bereits im Februar gefordert, in den ersten acht Jahren zusätzliche 110 Mio. Franken pro Jahr für Strukturverbesserungen und Absatzförderung bereitzustellen. Für den SBV ist weiter klar, dass eine gemeinsame Beratung von Abkommen und Begleitmassnahmen notwendig ist, um das Gesamtpaket beurteilen zu können. 

Der Bundesrat hat heute bestätigt, dass der Abbau im landwirtschaftlichen Grenzschutz negative Folgen hat und daher Begleitmassnahmen nötig sind. Mit dem heutigen Entscheid treibt der Bundesrat aber eine getrennte Behandlung von Begleitmassnahmen und Abkommen voran, was aus Sicht des SBV der falsche Ansatz ist. Damit fehlt die nötige Verbindlichkeit hinter den flankierenden Massnahmen. Zudem bleibt die vorgesehene Mittelaufstockung von 158 Mio. Franken weit hinter dem Notwendigen zurück, und ist angesichts der potenziellen Auswirkungen auf die Agrarmärkte ungenügend. Besonders stossend ist, dass der Bundesrat die Finanzierung über die Versteigerung von Zollkontingenten lösen will. Damit würde die Landwirtschaft die Begleitmassnahmen weitgehend selbst finanzieren. Ein Nullsummenspiel, das den betroffenen Branchen nicht die notwendige Entlastung bringt. Statt einer echten Unterstützung handelt es sich hier faktisch um eine Umlagerung innerhalb des Sektors. 

Am 17. Juni wird der Nationalrat über das weitere Vorgehen beraten. Für den SBV ist die Kommissionsminderheit der AKP-N derzeit der einzig gangbare Weg. Sie verlangt für die auf 8 Jahre befristeten Begleitmassnahmen einen Verpflichtungskredit von jährlich 110 Mio. Franken. Damit sollen primär Massnahmen für die Strukturverbesserung (z.B. zinslose Darlehen) finanziert werden, so dass die Landwirtschaft die Kosten senken und den Preisdruck dämpfen kann. Ohne einen verbindlichen Beschluss zu wirksamen Begleitmassnahmen wird der SBV dem Abkommen nicht zustimmen können.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Nadine Trottmann

Leiterin Geschäftsbereich Internationales

Telefon 056 462 50 14
E-Mail nadine.trottmann@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Milchstatistik der Schweiz 2019

31.08.20 | Gemeinsam mit den Schweizer Milchproduzenten SMP, der TSM Treuhand GmbH, der Branchenorganisation Milch (BO Milch) und der Switzerland Cheese Marketing AG hat Agristat die Ausgabe 2019 der jährlich erscheinenden Publikation „Milchstatistik der Schweiz“ veröffentlicht.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 103 neue MeisterInnen und zwei diplomierte Bäuerinnen

28.08.20 | 105 Absolventinnen und Absolventen, davon drei Meisterlandwirtinnen, 99 Meisterlandwirte, eine Geflügelwirtschaftsmeisterin und zwei diplomierte Bäuerinnen schlossen im 2020 die Meisterprüfung erfolgreich ab. Sie haben eine intensive, mehrteilige berufliche Weiterbildung hinter sich. An den Diplomfeiern in Zollikofen und Einsiedeln konnten sie das Eidgenössische Diplom in Empfang nehmen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 34 (17. – 23.8.20)

24.08.20 | Derzeit macht das Bild eines kleinen Kalbes aus einer Mutterkuhherde die Runde, das von einem Wolfsrudel ge-jagt und gerissen worden war. Allein im Kanton Graubünden fielen dieses Jahr rund 160 Schafe und Ziegen Wölfen zum Opfer. Rund die Hälfte davon lebte in geschützten Herden. Dass die Wölfe nun beginnen, Kuhherden anzu-greifen, bereitet Sorge: Es besteht die Gefahr, dass die Kuhherden zunehmend nervös werden und in der Folge auch Wanderer und Berggänger gefährden. Ja zum neuen Jagdgesetz: Auch Nutztiere haben ein Recht auf Schutz!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Unerwartetes Bekenntnis für eine umfassende Ernährungspolitik

21.08.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will die Agrarpolitik 22+ sistieren. Sie verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspoli-tik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

20.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen