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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
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Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]

15.09.17 | Der SBV begrüsst, dass im neuen Referenzszenario mit grösseren Mengen an freigesetzter Radioaktivität gerechnet wird. So wird sichergestellt, dass man auch auf ein grosses Schadensausmass mit entsprechenden Massnahmen vorbereitet ist. Auch mit den terminologischen Anpassungen ist der SBV ein-verstanden. Auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft wird in der Notfallschutzplanung aber momentan zu wenig eingegangen. Insbesondere in der „Normdokumentation und Checklisten“ für den ABC-Schutz fehlen Checklisten für landwirtschaftliche Betriebe. Bei deren Überarbeitung müssen zumindest die Punkte aus dem Dokument Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft (Bundesamt für Landwirtschaft, 2005) aufgenommen werden. Es ist klar, dass die Notfallschutzverordnung nur den Sofortschutz während und kurz nach einem Ereignis regelt. Es wäre aber dennoch wichtig, auch Pläne für ein Weiterleben nach einem Ereignis bereitzuhalten. Insbesondere für die standortgebundene Landwirtschaft

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Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

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SBV-News SBV-News Nr. 36 (04.09. – 08.09.2017)

13.09.17 | Die Abstimmung über die Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung steht jetzt kurz bevor. Obwohl es keine organisierte Gegenkampagne gab, ist die Kritik in den Medien relativ stark. Kolportiert wurde die Meinung der Artikel sei überflüssig. Ebenfalls gab es eine Kontroverse darüber, ob der Artikel zu mehr Freihandel führe oder nicht. Letzteres ist nicht der Fall, da der Artikel klar den fairen Handel fördert und nicht den Freihandel. Die Aufnahme des Artikels stärkt die inländische, regionale Lebensmittelproduktion: Jetzt geht es darum, dass die ganze Land- und Ernährungswirtschaft und ihr Umfeld an die Urne geht und ein überzeugtes JA einlegt.

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Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

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Nein zur unsinnigen Vegi-Initiative

Die Initiative «Für eine sichere Ernährung» von Franziska Herren sieht eine staatlich verordnete vegetarische Ernährung der Schweizer Bevölkerung vor. Denn nur so für alle liesse sich ihre Forderung von 70% Selbstversorgungsgrad erreichen. Die Initiative ist zudem eine Zwängerei: Vor drei Jahren lehnte das Stimmvolk ihre erste Initiative mit ähnlichem Inhalt unter anderem Titel ab. Aktuell laufen bereits zahlreiche Arbeiten, um die Schweizer Landwirtschaft noch nachhaltiger zu machen. 

Einkommen der Bauernfamilien

Das Einkommen für eine Familienarbeitskraft ist in der Landwirtschaft viel tiefer, als in vergleichbaren Branchen. Im Schnitt liegt dieses bei weniger als 5000 Franken pro Person und Monat bei einem Arbeitseinsatz, der gemäss der offiziellen Arbeitsstatistik zwischen 60 und 66 Stunden pro Woche beträgt. Damit ist die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der einheimischen Bauernfamilien in Frage gestellt. Denn ohne genügend Einkommen, fehlt es an Geld für Investitionen und damit die Weiterentwicklung der Betriebe. 

August-Brunch: Werde Gastgeber!

Der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof ist bei der Bevölkerung sehr beliebt, das Angebot jedoch knapp. Deshalb sind möglichst viele Bauernhöfe gefragt, die einen kleinen, mittleren oder grossen Brunch anbieten. Der Brunch ist eine gute Plattform, um zu zeigen, was die Schweizer Landwirtschaft ausmacht: Nachhaltige, tierfreundliche Lebensmittel aus der Nähe. Jetzt via das Bauernportal anmelden!

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: