Resolution zum Milchmarkt verabschiedet und Position Mercosur bekräftigt

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 8. April 2026

Der Vorstand verabschiedete eine Resolution zum Milchmarkt. Im Zentrum stehen die Einführung eines flexiblen Instruments zur Mengensteuerung sowie eine verbesserte Transparenz beim Kauf von C-Milch.

Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands (SBV) ist besorgt über die Situation auf verschiedenen Märkten. So auf dem Schweine-, Wein- und auch auf dem Milchmarkt. Letzterer ist geprägt von einer erneuten Phase der Überproduktion, die für die Milchbetriebe zu einem sehr schmerzlichen Preisverfall bei der Industriemilch führte. Aus diesem Grund unterstützte der SBV eine von AgriJura eingereichte Resolution zuhanden der Branchenorganisation Milch. Diese sieht ein Instrument für eine flexible Mengensteuerung auf Betriebseben vor, um den Markt künftig nachhaltig zu stabilisieren und wiederkehrende Krisen zu vermeiden. Es soll möglich sein, bei den ersten Anzeichen eines Ungleichgewichts einen entsprechenden Mechanismus zur Mengenreduktion zu aktivieren, ohne dass es sich dabei um eine «versteckte Kontingentierung» handelt. Weiter fordert sie eine monatliche Transparenz beim Erstkauf von C-Milch. Die Importe im Rahmen des Veredelungsverkehrs sollen zudem mit den Anstrengungen im Einklang stehen und die Schweizer Milch auch in den Sortimenten der Detailhändler aktiv gefördert werden. Und schliesslich ist die Einhaltung der Swissnessregeln konsequent durchzusetzen. 

Mercosur: Zugeständnisse erfordern zwingend Begleitmassnahmen

Die Mitglieder des Vorstands befassten sich weiter mit internationalen Fragen und darunter dem Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates wird sich demnächst mit dem Abkommen befassen. Dieses sieht Zugeständnisse im Landwirtschaftsbereich vor, welche die betroffenen Branchen auf dem Markt schwächen. Für den Vorstand ist deshalb klar: Der SBV wird dem Abkommen nur zustimmen können, wenn das Parlament der Landwirtschaft adäquate Begleitmassnahmen verbindlich zusichert.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Milchstatistik der Schweiz 2018

27.08.19 | Gemeinsam mit den Schweizer Milchproduzenten SMP, der TSM Treuhand GmbH, der Bran-chenorganisation Milch (BO Milch) und der Switzerland Cheese Marketing AG hat Agristat die Ausgabe 2018 der jährlich erscheinenden Publikation „Milchstatistik der Schweiz“ veröffent-licht. Die „Milchstatistik der Schweiz 2018“ ist da. Sie enthält 83 Tabellen mit den aktuellsten Daten über Milchproduk-tion, Milchverarbeitung, Aussenhandel, Preisentwicklung und Konsum von Milch und Milchprodukten in der Schweiz sowie internationale Vergleiche. 43 farbige Grafiken und Schemas zeigen Zusammenhänge auf und ver-einfachen das Verständnis der Zahlen. Die Einleitungstexte zu jedem Kapitel geben zudem wichtige Hintergrund-informationen. Die Publikation mit 100 Seiten ist komplett zweisprachig (Deutsch und Französisch). Wer sich für das Thema Milch interessiert – sei es als Produzent, Milchverwerter, Konsument oder aus anderen Gründen – findet in der „Milchstatistik der Schweiz“ eine Fülle von Angaben zur Schweizer Milchwirtschaft.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 34 (19.08. – 23.08.2019)

27.08.19 | Der Druck auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Beurteilung der damit verbundenen Risiken sind aktuell gross. Alle – nicht nur die Landwirtschaft – sind gefordert! Trotzdem erachtet es der Bundesrat als nicht notwendig, einen Aktionsplan Pflanzenschutz auch für den Nicht-Landwirtschaftlichen Anwendungsbereich auszuarbeiten. Er lehnt eine entsprechende Motion von Nationalrat Kari Vogler ab. Diese Motion wurde von 68 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet. Es ist zu hoffen, dass das Parlament den nicht nachvollziehbaren Entscheid des Bundesrats korrigiert.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Freihandel mit Mercosur: Wie steht es um die Nachhaltigkeit?

24.08.19 | Die verhandelten Konzessionen im Agrarbereich gehen beim Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten teilweise sehr weit. So die Einschätzung des Schweizer Bauernverband (SBV) nach Vorliegen erster Informationen. Beim sensiblen Produkt Rindfleisch will die Schweiz deutlich mehr zugestehen, als die EU dies tat. Die Umsetzung des neuen Verfassungs-artikels 104a Buchstabe d ist ebenfalls mangelhaft. Dieser verpflichtet den Bund zu Handels-verträgen, die zur Nachhaltigkeit beitragen. Offenbar verschliesst die offizielle Schweiz bei importierten Produkten beide Augen, wenn es um Umweltverschmutzung, Regenwaldabhol-zung oder Arbeitsrechte geht. Ob der SBV das Abkommen unterstützt, ist noch nicht klar. Er muss dieses zuerst im Detail analysieren.

Mehr lesen
Stellungnahmen 22.08.19 Deklaration von Koscher- und Halalfleisch

23.08.19 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die vorgeschlagene Regelung der verbesserten Deklarationspflicht für importiertes Koscher- oder Halalfleisch. Die verbesserte Deklaration ist aus Sicht des SBV die absolute Minimallösung in dieser Problematik. Daher bedauert der SBV, dass der Teilbereich Differenz bei den Zuschlagspreisen für Teilzollkontingente nicht Teil dieser Änderung des Gesetzes ist. Die Angleichung der Zuschlagspreise dieser Teilzollkontingente 5.3 bis 5.6 an die Zuschlagspreise der Hauptkontingente wäre das wirksamste Mittel um die in der Parlamentarischen Initiative Buttet 15.499 aufgezeigten Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Wir schlagen vor, LWG im Artikel 17 um einen Absatz 2 zu ergänzen. Es soll eine allgemeine Bestimmung eingefügt werden, dass gleichartige Produkte, die auf den Märkten austauschbar sind, und innerhalb der Zollkontingente importiert werden, zu den gleichen Bedingungen und finanziellen Konditionen wie die nicht reservierten Produkte einzuführen sind.

Mehr lesen
Stellungnahmen 22.08.19 Projekt Stretto 3

23.08.19 | Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass mit dieser Verordnungsänderung die Motion Bourgeois 15.4114 "Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt" umgesetzt werden soll. Der SR als Zweitrat hat dieser Motion im März 2017 zugestimmt, seither sind bereits mehr als 2 Jahre vergangen. Der SBV fordert daher, dass die Motion Bourgeois spätestens per Mai 2020 in Kraft gesetzt wird und nicht noch weitere Verzögerungen erfährt, denn damit wird den Schweizer Landwirten endlich die Möglichkeit gegeben, auszuloben, dass sie ihre Tiere GVO-frei füttern. Die Schweizer Landwirte setzen systematisch GVO-freie Futtermittel ein. Dies ist ein Mehraufwand für die Landwirte, der mit Mehrkosten von mehreren Millionen Franken jährlich verbunden ist. Mit dieser neuen Bestimmung werden die Schweizer Landwirte diesen Mehrwert endlich auch in Wert setzen können. Die aktuelle Situation ist täuschend für die Konsumenten, da die aktuelle Rechtslage keine Transparenz schafft. Heute ist nicht ersichtlich, welchen tierischen Produkte von Tieren stammen, die mit GVO-Futter oder mit GVO-freiem Futter gefüttert wurden. Für die Konsumenten ist nicht ersichtlich, dass ein Joghurt aus dem Ausland möglicherweise mit GVO-Futtermitteln produziert wurde, im Unterschied zum Joghurt mit Schweizer Milch, welches von GVO-frei gefütterten Tieren stammt. Mit der vorgeschlagenen Regelung kann diese aktuell täuschende Situation behoben werden und es wird endlich Transparenz geschaffen. Täuschend ist ebenfalls, dass zunehmend als GVO-frei gelabelte Produkte aus dem umliegenden Ausland in die Schweiz gelangen und hier in den Läden verkauft werden. Aus unserer Sicht tragen GVO-frei gelabelte Produkte aus dem Ausland in der heutigen Situation zur Verunsicherung von KonsumentInnen bei, ob die Schweizer Nutztiere mit GVO-Futter gefüttert werden. Dem SBV ist ein Anliegen, dass Transparenz geschaffen wird, welche Zusatzstoffe gemäss dem Vorgeschlagenen Art. 37 Abs. 5 Bst. b verwendet werden bzw. verwendet werden dürfen. Der SBV schlägt daher vor, dass eine Liste mit den Stoffen, die unter diese Ausnahme fallen, publiziert wird, idealerweise vom BLV. Falls die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» nicht eingeführt wird, muss aus Sicht des SBV eine zwingende Deklaration für mit GVOFuttermitteln hergestellt Produkte eingeführt werden.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Mehr lesen
Stellungnahmen 21.08.19 Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2020

22.08.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2020 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1% für das Jahr 2020 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung BVG-Mindestzins rechtfertigen. Wie bereits festgehalten dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbe-sehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden kann. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener Weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch und eine Kehrtwende auf der Zinsfront zeichnet sich weniger denn je ab. Nichts desto trotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen nach dem sehr schwierigen Jahr 2018 aktuell sehr solide präsentiert. Die per Ende Vorjahr bilanzierten Verluste konnten bei weitem aufgefangen werden, so dass unter diesem Aspekt kein akuter Handlungsbedarf besteht. Wir sind weiterhin der Meinung, dass ein BVG-Mindestzins von weniger als einem Prozent das Vertrauen der Bevölkerung in die Kapitalgedeckte zweite Säule arg strapazieren würde und nur im absoluten Bedarfsfall be-schlossen werden sollte. Dies ist aus unserer Sicht beim BVG-Mindestzins der jährlich neu festgelegt wird, aktuell nicht gegeben. Ein markanter Einbruch der Kapitalmärkte hätte zwar einen schmerzhaften Rückgang der De-ckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen zur Folge. Der Einfluss eines während einem Jahr um 0,5% höheren oder tieferen BVG-Mindestzinses wäre in diesem Fall jedoch vernachlässigbar. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir, wie eingangs bereits festgehalten, für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2020 aus. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen.

Mehr lesen