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Hofdünger

Zu den Hofdüngern zählen Mist und Gülle von den auf den Bauernhöfen gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren. Mist umfasst die Exkremente der Tiere und plus die verbrauchte Einstreu für die Tiere wie Stroh oder Sägemehl. Im weiteren Sinne gehört auch der auf den Bauernhöfen hergestellte Kompost zu den Hofdüngern. Hofdünger enthalten für das Pflanzenwachstum notwendigen Nährstoffe und sind deshalb wertvolle Rohstoffe für die Pflanzenproduktion.

Verwendung

Vielseitig aufgestellte Bauernbetrieben verwenden die Hofdünger direkt auf den eigenen Feldern für die Düngung der Kulturen. Zur Bemessung der nötigen Düngermenge stehen den Bauern aus der landwirtschaftlichen Forschung abgeleitete Düngernormen (GRUD17 der Forschungsanstalten Agroscope) zur Verfügung. Damit es nicht zu Überdüngungen kommt, müssen sie die Düngerbedarfsberechnung, die sogenannte Suisse-Bilanz, für ihre Felder erstellen.

In der Landwirtschaft ist ein Trend zur Spezialisierung festzustellen. Das heisst, die Betriebe konzentrieren sich vermehrt auf einen Betriebszweig wie Milchproduktion, Schweinemast, Gemüsebau, u.ä.m. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Betriebe ohne Tierhaltung die Hofdünger anderer Betriebe für die Düngung der Kulturen übernehmen können. Betriebe, die Hofdünger abgeben und solche die Hofdünger übernehmen, müssen das in der Internetanwendung HODUFLU registrieren. Damit sind die Rückverfolgbarkeit und die Kontrolle über die Hofdüngerflüsse für die Behörden von Bund und Kantonen sichergestellt.

Die Hofdünger sind keine Abfälle, sondern wertvolle Rohstoffe, die für die Pflanzenproduktion genutzt werden. Sie sind für geschlossene Nährstoffkreisläufe und damit auch für den Biolandbau sehr wichtig.   

Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Webseite von www.verantwortungsvolle-landwirtschaft.ch unter Hofdünger.

Kontaktperson

Thomas Jäggi

Thomas Jäggi

Schweizer Bauernverband
Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 056 462 52 27
E-Mail thomas.jaeggi@sbv-usp.ch

  

SBV-News SBV-News Nr. 37 (7. – 11.9.2020)

14.09.20 | Der Vorstand befasste sich mit dem Stand der Beratung zur AP22+ und den entsprechenden Kommissionsentscheiden, dem Stand der Arbeiten bezüglich der Abstimmungen über die Trinkwasser- und Pestizidfrei-Initiative sowie den eingereichten Doppelinitiativen Biodiversität und Landschaft. Weiter diskutierte er die den Themen der eidgenössischen Abstimmungen von Ende November und das Referendum gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Die Parolen für Volksabstimmungen fasst die Landwirtschaftskammer. Schliesslich informierte er sich über die geplante neue Markenstrategie «Schweizer Bauern» und nahm verschiedene Wahlen vor.

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Medienmitteilungen
Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

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Stellungnahmen Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

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