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Pflanzenschutz: Hier finden Sie Videos, um gemeinsam besser zu werden

Pflanzenschutz

Warum Bauern Pflanzenschutzmittel einsetzen (Teil 1)

Die Spritztechnik und wie die Natur geschützt wird (Teil 2)

Bewilligungen und was wäre ohne Pflanzenschutz (Teil 3)

Landwirt Markus Lüscher zum Thema Pflanzenschutz

Schreckgespenst Pflanzenschutz?

Warum unsere Pflanzen Schutz brauchen

Die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte treffen viele vorbeugende Massnahmen, um ihre Kulturen vor Krankheiten oder Schädlingen zu schützen: geeignete Bodenbearbeitung, vielfältige Fruchtfolge, gesundes Saatgut oder resistente Sorten. Doch das reicht nicht immer, um die hohen Qualitätsansprüche der Händler, Verarbeiter und Konsumenten zu erfüllen: Bei Früchten oder Gemüse ist im Laden das tadellose Aussehen besonders wichtig. Eine kleine Raupe auf einem Salatkopf führt dazu, dass ein Gemüsebauer die Ernte eines ganzen Tages oder Feldes nicht verkaufen kann. Das gleiche bei Blattläusen, Pilzflecken, Drahtwurmlöchern oder anderen Makeln. Weil sie auf den Erlös aus dem Produktverkauf angewiesen sind, kommen die Bauernfamilien nicht darum herum, befallene Kulturen zu behandeln. In der Schweiz haben wir dafür eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften.

Praktisch keine Rückstände auf den Lebensmitteln

Verständlicherweise ist die grösste Angst vieler Konsumenten, dass es auf den Lebensmitteln Rückstände von Pflanzenschutzmitteln hat. Jährlich beanstandenamtliche Kontrollen eins bis zwei Prozent6 der Proben aus Schweizer Herkunft. In diesen Fällen hat ein Landwirt ein Mittel zu spät eingesetzt und die Wartefrist nicht eingehalten. Bei Lebensmitteln aus Asien liegt die Beanstandungsquote bei 30 Prozent. Obwohl wir im Vergleich gut dastehen, geben wir ns damit nicht zufrieden! So sind in der Schweiz Anstrengungen im Gang, um die Beanstandungsquote weiter zu senken. Ganz auf Null wird es nicht mehr gehen, denn die immer feineren Analysenmethoden finden auch die Verunreinigungen die gar nicht auf eine Behandlung zurückgehen.

 

Biomittel auf Vormarsch

Immer mehr setzen auch konventionell wirtschaftende Landwirte biologische Mittel ein. So hat sich beispielsweise die Schlupfwespe als Nützling gegen den Maiszünsler praktisch flächendeckend durchgesetzt. Auch die Verwirrungstechnik mit einem natürlichen Duftstoff gegen den Apfel- oder Traubenwickler ist weit verbreitet. In der Schweiz werden heute zirka 2200 Tonnen (Quelle: Agrarbericht BLW, Zentrale Auswertung Agroscope) Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Ein Drittel davon sind Mittel natürlichen Ursprungs, die für den Biolandbau zugelassen sind. Alternativen gibt es auch beim Unkraut. Statt ein sogenanntes Herbizid einzusetzen, kann man die Unkräuter in einigen Kulturen mit Hacken oder Striegeln in Schach halten. Und bereits testen Gemüsebauern erste vollautomatische Hackroboter.

Strenge Gesetze und Auflagen

Bedingung für eine Behandlung ist, dass die sogenannte «Bekämpfungsschwelle» erreicht ist Quelle: Agridea: Bekämpfungsschwelle für Massnahmen gegen die Schadorganismen im Feldbau ÖLN). Beispiel: Mindestens 30 % der Kartoffelpflanzen müssen Larven oder Eier des Kartoffelkäfers aufweisen, bevor der Landwirt diesen mit einem Mittel bekämpfen darf. Je nach Produktionsrichtung kommen dafür verschiedene Mittel in Frage. Wenn es ein Biofeld ist, dann darf er ein Bakterienpräparat spritzen. Für gewisse Labelprodukte gilt eine reduzierte Wirkstoffliste und für die herkömmliche Produktion die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) offiziell bewilligten Mittel zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Der Einsatz eines Mittels ist mit weiteren Auflagen verbunden: Tageszeit, Wetter, Stadium der Pflanze (z. B. nur vor der Blüte wegen den Bienen), Abstände zu Oberflächengewässern oder Mindestwartefristen vor der Ernte. Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln müssen diese in einem aufwändigen Verfahren offiziell bewilligen lassen (die zugelassenen Mittel sind hier zu finden). Dazu gehört auch der Nachweis, dass sie innert einer festgelegten Frist abgebaut und nicht mehr nachweisbar sind sowie dass sie die Flora und Fauna nicht schädigen.

Was wäre ohne?

Wenn wir auf sämtliche Pflanzenschutzmittel verzichten würden, dann ginge die Schweizer Produktion um 20 bis 40 % zurück (Quelle: Der gesamtgesellschaftliche Nutzen von Pflanzenschutz in Deutschland, Witzke und Noleppa, 2011). In regnerischen Jahren könnten die Ernteausfälle noch viel höher ausfallen. Bei Spezialkulturen wie Reben, Gemüse, Obst, Kartoffeln, Zuckerrüben oder Raps müsste auch mal mit Totalausfällen gerechnet werden. Ohne Pflanzenschutzmittel verringert sich auch die Haltbarkeit von Lebensmitteln und Lagerverluste steigen (z. B. Silberschorf bei Kartoffeln oder Schorf bei Äpfeln). Und sicher erreichten die Schweizer Bauern nicht annähernd jene Qualität, welche die Konsumenten heute erwarten. Aber da ja alle trotzdem möglichst ausgewogen und vielfältig essen wollen, müssten wir fehlende Menge mit zusätzlichen Importen decken. Letztere stammen aus Produktionsbedingungen, die mit dem Schweizer Standard nicht mithalten können.

Schweiz steht gut da

Der oft wiederholte Vorwurf, dass wir in der Schweiz mehr Pflanzenschutzmittel einsetzen als im umliegenden Ausland, ist längst entkräftet. Denn in der Schweiz gelten natürliche Mittel wie Tonmineralien, Öle, Schwefel, Kalk und Ähnliches mehr ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln, während im Ausland nur die synthetischen Mittel aufgerechnet sind. Zudem braucht es von natürlichen Mitteln eine mehrfach höhere Menge, weshalb es wenig sinnvoll ist, die eingesetzten Kilos zu vergleichen. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und eine Studie der Agroscope halten fest: Die Schweizer steht im Vergleich gut da. Gegenüber Deutschland liegt der Einsatz sogar bis zu 42 % tiefer (Quelle: Agrarumweltindikator Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Spycher S., Daniel O., Agroscope 2013). Fazit: Zu starke Einschränkungen bei der Schweizer Landwirtschaft verlagern die Probleme ins Ausland, statt sie hier zu lösen.

Handlungsbedarf bei kleineren und mittleren Oberflächengewässern erkannt

Während das Grundwasser in einem sehr guten Zustand ist, besteht bei den kleineren und mittleren Oberflächengewässern Handlungsbedarf. Deshalb unterstützen die Landwirtschaft den 2017 eingeführten Aktionsplan Pflanzenschutz. Dieser will den Einsatz von Mitteln wie deren unerwünschte Nebeneffekte mit verschiedenen Massnahmen weiter minimieren.2018 erliess der Bund im Rahmen des Aktionsplans neue Vorschriften um das Risiko für Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln auf Parzellen zu reduzieren, die weniger als 100 Meter von einem Gewässer entfernt sind und eine Neigung aufweisen. Weiter sollen sogenannte Punktquellen – also unsachgemässe Waschplätze für Feldspritzen – ausgemerzt werden.

Ziel: So wenig wie möglich

Grundsätzlich gilt in der Schweizer Landwirtschaft die Devise: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Zudem haben die Bauernfamilien kein Interesse daran, die Konsumenten mit Rückständen auf den Produkten zu verunsichern oder die Umwelt und Gewässer zu belasten.

Links

Kontaktperson

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

  

SBV-News SBV-News Nr. 47 (18.11. – 24.11.2019)

25.11.19 | Begleitgruppe Pflanzenschutzinitiativen Die nationale Begleitgruppe blickte auf die Aufklärungskampagne 2019 zurück. Zudem befasste sie sich mit der Situation rund um die Bewilligungen und Überprüfungen von Pflanzenschutzmitteln und führte sich die wichtigsten Erkenntnisse aus der durchgeführten Konsumentenbefragung zu Gemüte. Aufgrund der Erfahrungen und den Erkenntnissen aus der Befragung planten die Mitglieder das weitere Vorgehen. Da die Abstimmung zu den beiden Abstimmungen voraussichtlich erst im November 2020 stattfinden wird, wird die Aufklärungskampagne «Wir schützen, was wir lieben» optimiert und weitergeführt. Zusätzlich ist auf Anfang 2020 eine Mediakampagne geplant.

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22.11.19 | Der Direktor des Schweizer Bauernverbands gab an der heutigen Delegiertenversammlung seinen Rücktritt auf Ende März 2020 bekannt. Mit Anne Challandes hat der Verband eine neue Vizepräsidentin.

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12.11.19 | Vorstand Die Mitglieder des Vorstands befassten sich mit den für die Landwirtschaft relevanten Geschäften im Parlament wie der Fair-Preis-Initiative, der Grundstückgewinnsteuer, dem CO2-Gesetz oder der Revision des Raumplanungsgesetzes sowie der Situation auf den verschiedenen Märkten. Weiter beschäftigten sie sich mit den Forderungen der Massentierhaltungsinitiativen, dem Projektstand bei den Pflanzenschutzinitiativen, der Finanzierung der Ressourcenprogramme, dem vorgesehenen Absenkpfad für Phosphor- und Stickstoffemissionen sowie den neuen risikobasierten Kontrollen. Schliesslich passte der Vorstand das Reglement an und wählte neue Mitglieder in die Fachkommission «Forschung und Beratung».

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10.09.19 | Sechs Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen steht schon die entscheidende Phase des Wahlkampfs bevor. Angesichts der vielen und bedeutenden landwirtschaftlichen Themen, die im Parlament zur Behandlung anstehen, ist es äusserst wichtig, auch in der nächsten Legislaturperiode über eine starke bäuerliche Vertretung zu verfügen. Der SBV wird daher in Aufrufen und Inseraten die bäuerliche Basis und deren Umfeld zur Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die Teilnahme war schon immer wichtig, aber dieses Mal ist sie wichtiger als je zuvor.

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03.09.19 | Die reisserische und einseitige Berichterstattung rund um das Thema Pflanzenschutz reisst nicht ab. Umso wichtiger, dass wir mit der Aufklärungskampagne «Wir schützen was wir lieben» mit Fakten entgegenhalten. In einem Facebook-Post wiesen wir darauf hin, was gemäss Bundesamt für Umwelt in einem Jahr den Rhein hinunterfliesst: 65t Industrie- und Haushaltchemikalien, 20t Arzneimittel, 20t künstliche Lebensmittelzusatzstoffe und 1t Pflanzenschutzmittel. Dieser Beitrag ging viral, erreichte bereits 130'000 Menschen und wurde über 1'100 Mal geteilt. Die weitere Verbreitung ist sehr gewünscht! t.

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27.08.19 | Der Druck auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Beurteilung der damit verbundenen Risiken sind aktuell gross. Alle – nicht nur die Landwirtschaft – sind gefordert! Trotzdem erachtet es der Bundesrat als nicht notwendig, einen Aktionsplan Pflanzenschutz auch für den Nicht-Landwirtschaftlichen Anwendungsbereich auszuarbeiten. Er lehnt eine entsprechende Motion von Nationalrat Kari Vogler ab. Diese Motion wurde von 68 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet. Es ist zu hoffen, dass das Parlament den nicht nachvollziehbaren Entscheid des Bundesrats korrigiert.

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