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Totalrevision Grundbildung einen entscheidenden Schritt weiter

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 20. August 2024

Der Revisionsprozess für die landwirtschaftliche Grundbildung ist auf der Zielgeraden. Die externe Vernehmlassung bei den Kantonen sowie den interessierten Kreisen ging im Juni zu Ende. Es gab keine grundlegende Opposition, dafür einige gute Vorschläge, die aufgenommen wurden. 

Nach den Rückmeldungen der externen Vernehmlassung gab es eine letzte Bereinigung der Bildungspläne sowie der Bildungsverordnung. Verschiedene gute Vorschläge sind in die finale Version eingeflossen. 

Daneben wurden in den letzten Monaten zusammen mit den Expertinnen der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung die notwendigen Umsetzungsdokumente für die drei Lernorte Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse erarbeitet. Einheitliche Ausbildungsprogramme für Betriebe und überbetriebliche Kurse, Vorlagen für die Lerndokumentation sowie der Schullehrplan sorgen für eine einfache und gleiche Umsetzung der neuen Bildungspläne in der ganzen Schweiz. Die Totalrevision der Bildungsgänge EFZ ist nach wie vor im Zeitplan und der Einführung auf das Schuljahr 2026/27 steht nichts im Wege. Mit der Entwicklung der neuen Lehrmittel ist die Edition-lmz AG beauftragt, auch hier laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. 

Revision Agrarpraktiker EBA

Unterdessen starteten auch die Arbeiten für die Revision der Agrarpraktiker EBA. Die Durchlässigkeit soll weiterhin gewährleistet bleiben: Mit einem EBA-Abschluss kann man wie bisher ins 2. Lehrjahr EFZ einsteigen und so mit einem zusätzlichen Jahr noch einen EFZ-Abschluss erreichen. 

Im ersten Schritt werden die Qualifikationsprofile erarbeitet. Dabei wird sich zeigen, ob das bisherige Modell mit den drei Fachrichtungen Landwirtschaft, Spezialkulturen und Weinbereitung das Richtige ist oder ob es hier bessere Möglichkeiten gibt. Im 2025 folgen dann die Bildungspläne mit den Handlungskompetenzen und Leistungszielen. Der Prozess ist im Prinzip der gleiche wie bei der Revision der EFZ-Berufe: Es wird auch hier eine interne und eine externe Vernehmlassung der Dokumente geben und alle abschliessenden Entscheide trifft der Vorstand der OdA AgriAliForm. 

Die Umsetzung der neuen Bildungsverordnung Agrarpraktiker EBA erfolgt ab Schuljahr 2027/28. 2029 gibt es auf den beiden Stufen EFZ und EBA die ersten Qualifikationsverfahren nach den neuen Bildungsverordnungen. 

Revision Höhere Berufsbildung

Das nahtlose Zusammenspiel zwischen Grundbildung und Höherer Berufsbildung ist entscheidend, um die Absolventenzahl in der Berufs- und Meisterprüfung nachhaltig zu steigern. Eine Revision der Grundbildung hat deshalb automatisch eine Revision der Höheren Berufsbildung zur Folge. Eine vom Vorstand der OdA AgriAliForm mandatierte Projektgruppe führt in den nächsten Monaten eine kleine Berufsfeldanalyse durch. Auf dieser Basis werden ab 2025 die Qualifikationsprofile erstellt und danach das Modulsystem revidiert. Bis im 2029 die Ersten ihr EFZ nach der neuen Verordnung abschliessen, wird auch die Revision der Höheren Berufsbildung abgeschlossen sein. 

Rückfragen

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Petra Sieghart

Leiterin Agriprof Schweizer Bauernverband
Sekretariat OdA AgriAliForm

Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01
E-Mail: petra.sieghart@agriprof.ch 

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