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Prises de position

Dans sa qualité d'organisation de défense des intérêts de l'agriculture suisse, l'USP participe très souvent aux procédures de consultation de la Confédération. L’USP s'exprime 50 à 70 fois par année dans le cadre d'une audition pour faire connaître ses positions.

Les prises de position de l'USP ne sont disponibles qu'en une seule langue.

Prises de position Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

09.11.20 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts im Bereich der Bau-mängel. Insbesondere die Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage ist im Interesse der Bauherren. Es ist an der Zeit, dass die oftmals als unsachlich streng wahrgenommene Gesetzesbestimmung («Sofort-Rüge») beseitigt und durch eine klare und faire Regelung ersetzt wird. Damit wird das Vertrauen in das Rechtssystem gestärkt.

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Prises de position Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Co-vid-19-Härtefallverordnung)

09.11.20 | Die Härtefallregelung soll Unternehmen helfen, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. In Anbe-tracht der aussergewöhnlichen Situation sind Härtefallhilfen angezeigt und werden vom Schweizer Bauernver-band (SBV) unterstützt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie und den beschlossenen Massnahmen wird aber der Maximalzuschuss des Bundes von 200 Millionen Franken wohl kaum ausreichen. Der Gesamtbetrag des Bundes ist in Rücksprache mit den Kantonen nochmals zu überprüfen.

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Prises de position Stellungnahme: Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV

12.10.20 | Mit der Teilrevision werden Wettbewerbsnachteile für inländische Versand- und Detailhandelsunternehmungen beseitigt. Auch können mit dieser Gesetzesänderung Missbräuche bei «Serien-Konkursiten» besser vorgebeugt werden. Mit der Einführung einer freiwilligen jährlichen Abrechnung mit Akontozahlungen sollen die Unternehmungen in administrativer Hinsicht entlastet bzw. der Prozess vereinfacht werden.

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Prises de position Stellungnahme: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Einführung eines vollen Lastenausgleichs und Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft)

10.09.20 | Absolut zentral ist aber, dass keine Überführung des FLG in das FamZG stattfindet und es keinerlei Auswir-kungen auf die FLG-Leistungsempfänger gibt. Das heutige FLG-Finanzierungssystem, unter Einbezug der Auf-teilung von nicht gedeckten Aufwendungen (Bund 2/3 und der Kanton 1/3), hat sich bewährt und muss beibehalten werden. Auch aus Sicht der Kantone besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf (vgl. Bericht des Bundesrates vom 28. September 2018 in Erfüllung der Motion 13.3363 der Finanzkommission-NR, S. 43).

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Prises de position Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

01.09.20 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) erachtet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die verbindliche Selbstregulierung als zielführend und unterstützt die Stossrichtung der geplanten Reform. Die Krankenkassenbranche hat es leider bis heute nicht geschafft, der lästigen Kaltakquise und den zu hohen Entschädigungen Einhalt zu gebieten.

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Prises de position Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

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Prises de position Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

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Prises de position Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2021

20.08.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2021 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2021 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2020 sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

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