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Agrarpolitik 22+: Schon jetzt auf der sicheren Seite sein

Pressemitteilung vom 21. Mai 2025

Ab 2027 ist der Versicherungsschutz für mitarbeitende verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner Voraussetzung für Direktzahlungen.

Der richtige Sozialversicherungsschutz bietet nicht nur eine finanzielle Absicherung in Krisensituationen, sondern trägt auch dazu bei, das Risiko von existenziellen Problemen zu minimieren. Das Bewusstsein dafür zu schärfen, war Ziel einer Sensibilisierungskampagne im Jahr 2022, die von vier Trägern unterstützt wurde: vom Schweizer Bauernverband, vom Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband, von Prométerre und von der Agrisano.

Wie es weitergeht 
Nun haben sich die Verantwortlichen der damaligen Kampagne wieder zusammengeschlossen, um auf ihrer gemeinsamen Plattform www.meine-situation.ch über die Direktzahlungsverordnung im Rahmen der Agrarpolitik 22+ zu informieren.

Gesetzliche Grundlage
Das Parlament hat verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen. Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutzfür mitarbeitende (Ehe-)Partnerinnen und Partner ab 2027 Voraussetzung ist,um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten. Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abdecken.

Für wen gilt die neue Anforderung?

  • Das Gesetz gilt für verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner.
  • Generell Alter unter 65 Jahre.
  • Kein eigenes Einkommen oder eigenes Einkommen unter der Eintrittsschwelle des BVG (CHF 22 680 im Jahr 2025).
  • Regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb, nachgewiesen durch den Zweiverdienerabzug bei den Steuern.

Für wen gibt es Ausnahmen? 

  • Bei eigenem Einkommen über der Eintrittsschwelle des BVG (CHF 22 680 im Jahr 2025).
  • Keine durch den fehlenden Zweiverdienerabzug bei den Steuern nachgewiesene
    regelmässige, beträchtliche Mitarbeit.
  • Alter über 65 Jahre.
  • Jährliches Einkommen des Betriebs unter CHF 12 000 (Durchschnitt der zwei Vorjahre).
  • Bei speziellen Betrieben (Gemeinden, Kantone, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweide-
    betriebe) gibt es keine Pflicht.
  • Bei Vorbehalt (max. 5 Jahre gültig) oder Ausschluss durch die Versicherung.

Wo kann ich mich beraten lassen?
Auskunft zu den nötigen Nachweisen und passenden Versicherungslösungen geben die Beraterinnen und Berater der Agrisano-Regionalstellen, der Beratungsdienst am Hauptsitz in Brugg sowie Prométerre. Ob Handlungsbedarf besteht, kann schnell und einfach über die Online-Checkliste auf der Website abgeklärt werden: www.meine-situation.ch

Rückfragen

Hanspeter Flückiger

Leiter Produkt- und Vertriebsmanagement

Agrisano, 056 461 78 76

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