Bundesrat macht AP2030 zur Sparübung

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. Februar 2026

Der Bundesrat gab heute bekannt, wie er die Agrarpolitik 2030 ausrichten will. In einigen Punkten setzt er die Ziele richtig, mit einem grossen Ausreisser: Unverständlicherweise will die Regierung den Zahlungsrahmen massiv kürzen. Ein völliges No-Go! Die AP2030 wird damit faktisch zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament gemachten Vorgaben zur künftigen Agrarpolitik können so nicht erfüllt werden.  

Der Bundesrat äusserte sich heute zu seinen Vorstellungen über die künftige Agrarpolitik. Er unterstrich dabei seinen Willen, die Lebensmittelproduktion und Versorgungssicherheit zu stärken. Er verzichtet dabei auch auf die Einführung von Lenkungsabgaben. Der SBV begrüsst diesen Entscheid, da dies die Lebensmittelproduktion in der Schweiz nur verteuert und zu hohem Verwaltungsaufwand geführt hätte. Weiter will der Bundesrat die Situation der Urproduktion auf dem Markt verbessern, was ebenfalls sehr positiv ist. Der dritte erfreuliche Punkt ist die Absicht der Regierung, das Problem der grossen administrativen Belastung anzugehen. 

Hingegen hält der Bundesrat an seinen Sparplänen fest und ist nicht bereit, die ausgewiesenen Mehraufwände zu finanzieren. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen 2030-33 liegt gar um 750 Mio. Franken tiefer als der geltende Finanzrahmen. Die AP2030 wird damit zu einer Sparvorlage. Die vom Parlament im Rahmen der Motion 22.4251 gemachten Vorgaben an die künftige Ausgestaltung der Agrarpolitik werden zur Farce. Die ungenügende Einkommenssituation in der Landwirtschaft würde sich weiter verschlechtern. Die Mittelkürzungen sind auch deshalb unangebracht, weil die Ausgaben für die Landwirtschafft seit 25 Jahren nominal stabil sind, während die Bundesausgaben um 80% gewachsen sind. Der SBV erwartet, dass die zusätzlich verlangten Leistungen korrekt entschädigt werden und der Teuerung Rechnung getragen wird.

Der SBV fordert den Bundesrat auf, bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlagen diesen Punkt zu korrigieren und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Haltung des SBV zu einzelnen Elementen zur AP2030 sind auf diesem Merkblatt zu finden.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Loïc Bardet

Leiter Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Präsident bisher, AgriAliForm

Mobile: 079 718 01 88
E-Mail: loic.bardet@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Milchstatistik der Schweiz 2019

31.08.20 | Gemeinsam mit den Schweizer Milchproduzenten SMP, der TSM Treuhand GmbH, der Branchenorganisation Milch (BO Milch) und der Switzerland Cheese Marketing AG hat Agristat die Ausgabe 2019 der jährlich erscheinenden Publikation „Milchstatistik der Schweiz“ veröffentlicht.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 103 neue MeisterInnen und zwei diplomierte Bäuerinnen

28.08.20 | 105 Absolventinnen und Absolventen, davon drei Meisterlandwirtinnen, 99 Meisterlandwirte, eine Geflügelwirtschaftsmeisterin und zwei diplomierte Bäuerinnen schlossen im 2020 die Meisterprüfung erfolgreich ab. Sie haben eine intensive, mehrteilige berufliche Weiterbildung hinter sich. An den Diplomfeiern in Zollikofen und Einsiedeln konnten sie das Eidgenössische Diplom in Empfang nehmen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 34 (17. – 23.8.20)

24.08.20 | Derzeit macht das Bild eines kleinen Kalbes aus einer Mutterkuhherde die Runde, das von einem Wolfsrudel ge-jagt und gerissen worden war. Allein im Kanton Graubünden fielen dieses Jahr rund 160 Schafe und Ziegen Wölfen zum Opfer. Rund die Hälfte davon lebte in geschützten Herden. Dass die Wölfe nun beginnen, Kuhherden anzu-greifen, bereitet Sorge: Es besteht die Gefahr, dass die Kuhherden zunehmend nervös werden und in der Folge auch Wanderer und Berggänger gefährden. Ja zum neuen Jagdgesetz: Auch Nutztiere haben ein Recht auf Schutz!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Unerwartetes Bekenntnis für eine umfassende Ernährungspolitik

21.08.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will die Agrarpolitik 22+ sistieren. Sie verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspoli-tik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

20.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen