Für mehr Versorgungssicherheit: Ja zum neuen Stromversorgungsgesetz

Standpunkt vom 3. Mai 2024

Sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Energiewirtschaft ist es vorteilhaft, wenn die Produktion im Inland stattfindet und wir nicht von fragwürdigen Importen abhängig sind. Zudem hätte eine Stromknappheit auch für landwirtschaftliche Betriebe massive Auswirkungen. Das Stromversorgungsgesetz, über das wir im Juni abstimmen werden, setzt hier an. Es zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit durch den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien zu stärken.

Die Landwirtschaft ist nicht nur auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung angewiesen, sie kann auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Das Potenzial auf den Stall- und Scheunendächern sowie mit den landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist sehr gross – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Dieses Ziel verfolgte der Bauernverband in der aktiven Begleitung der parlamentarischen Beratung.

Das Gesetz bringt wichtige Verbesserungen. Ohne Erhöhung der Netzabgaben werden die bestehenden Förderprogramme für PV-Anlagen fortgeführt. Zudem ist auch eine Lösung für bestehende und neue landwirtschaftliche Biogasanlagen vorgesehen. Weiter wird die Bewilligungsfähigkeit für Bau und Betrieb neuer landwirtschaftlicher Biogasanlagen und Agri-PV-Anlagen vereinfacht.

Die eigene Stromproduktion reduziert die Abhängigkeit und kann die Betriebskosten senken. Doch das Potenzial reicht weit über den Eigenverbrauch hinaus. Allerdings ist hier der Netzausbau oft ein limitierender Faktor. Das Parlament hat dieses Problem erkannt. Daher sind neu Unterstützungen für Netzverstärkungen für Anlagen ab 50 kW vorgesehen. Ausserdem sollen Mindestvergütungen für Anlagen bis 150 kW mehr Investitionssicherheit bieten. Für grössere Anlagen ab 150 kW – die auch auf mehreren Dächern zusammengeschlossen werden können – sind mittels Auktionen attraktive Vergütungen in Form von Investitionsbeiträgen oder Strompreisen mittels gleitender Marktprämie vorgesehen.

Bisher war der Verkauf des produzierten Stroms auf das Gebäude der Produktion, oder dessen Nachbargebäude eingeschränkt. Neu bieten lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) die Möglichkeit, den Strom auf Gemeindeebene unter Nutzung des Netzes zu einem reduzierten Netznutzungstarif weiterzuverkaufen. Diese Neuerung erweitert die Möglichkeiten der Landwirtschaftsbetriebe für eine diversifizierte Produktion. Sie macht sie durch den direkten Verkauf zudem unabhängiger als bisher.

Nachts oder bei schlechtem Wetter fehlt der Solarstrom. Deshalb will das neue Stromversorgungsgesetz auch der Ausbau von 16 Wasserkraftwerken vereinfachen. Gemeinsam mit den neuen Möglichkeiten für die Produktion von erneuerbaren Energien ergibt sich ein ausgewogener Strommix, der einer drohender Strommangellage wirksam entgegen wirkt.

Die Vorlage bringt also viele wichtige und notwendige Verbesserungen in der Energieproduktion, von denen auch die Landwirtschaft profitiert. Deshalb empfiehlt der Schweizer Bauernverband am 9. Juni ein JA zum Stromversorgungsgesetz in die Urne einzulegen.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

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