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Gentechnik in der Schweiz: Weitsichtiger Entscheid

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 2. März 2022

Der Nationalrat lehnt die vom Ständerat vorgesehene Ausnahme für die neuen Züchtungsverfahren vom Gentech-Moratorium ab. Er setzt richtigerweise auf eine GVO-freie Schweizer Landwirtschaft. Gleichzeitig beauftragt der Nationalrat den Bundesrat bis 2024 Regulierungsvorschläge für die neuen Züchtungsverfahren vorzulegen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid.

Der Nationalrat hat heute das Gentechnikgesetz beraten. Nachdem der Ständerat in einem Schnellschuss eine Ausnahme vom Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ohne artfremdes Erbmaterial schaffen wollte, setzt die grosse Kammer auf ein besonneneres Vorgehen. Sie will den Bundesrat beauftragen, bis Mitte 2024 einen Entwurf für eine risikobasierte Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst diesen Entscheid. Er legt die Basis, damit die Schweizer Landwirtschaft weiterhin GVO-frei bleibt und gleichzeitig ergebnisoffen geprüft wird, wie die neuen Züchtungsmethoden künftig geregelt werden können. Damit bietet der Nationalrat dem Ständerat Hand für eine bessere Lösung in der Differenzbereinigung. Der SBV hofft, dass der Ständerat in der kommenden Woche dem Nationalrat folgt.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Stv. Direktor
Leiter Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft

Telefon 078 801 16 91
E-Mail michel.darbellay@sbv-usp.ch

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