Hauptinhalt

Nutztiere haben es in der Schweiz so gut wie nirgendwo sonst

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands zur Jahresmedienkonferenz vom 4. Januar 2022

Die Tierhaltung auf den Bauernhöfen gibt aktuell zu diskutieren. Auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im bernischen Lanzenhäusern machte der Schweizer Bauernverband heute eine Auslegeordnung. Fazit: Die Schweizer Tierhaltung ist dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Labelprodukte stellen sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot vorfindet. Dieses ist aktuell grösser als die Nachfrage. Aus diesen Gründen sind politische Vorstösse wie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.

Wie steht es um die Nutztierhaltung in der Schweiz? Um die emotionale Debatte zu versachlichen, stellte der Schweizer Bauernverband in seinem neuen Fokusmagazin «So leben die Nutztiere in der Schweiz» die wichtigsten Fakten zusammen. Diese stellte er heute auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im Lanzenhäusern vor. Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahr 1981 hat sich dieses fortlaufend weiterentwickelt. Legte es zu Beginn vor allem Mindestgrössen im Stall fest, kamen immer mehr qualitative Aspekte dazu: Tiere sollen keiner physischen Belastung ausgesetzt sein, keinen Schmerz erleiden, frei von Krankheiten sein, keine Angst haben und sich artgerecht verhalten können. In der Schweiz gibt es deshalb auch Vorgaben zur Ausbildung der Nutztierhalter, zur Beschäftigungsmöglichkeit, zur Fütterung und den Transportbedingungen. Regelmässige Kontrollen stellen zudem die Einhaltung sicher.

Im Verlauf der Zeit gründeten die Branchen tierartspezifische Gesundheitsdienste, mit denen sie die Gesundheit ihrer Nutztiere optimieren und damit den Antibiotikaeinsatz reduzieren. Allein in den letzten zwölf Jahren ging dieser um 58 Prozent zurück. Seit 2020 gibt es als Dach die Organisation Nutztiergesundheit Schweiz. In den 90er Jahren führte der Bund die Tierwohlförderprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» ein. Er fördert damit besonders tierfreundliche Haltungsbedingungen mit Direktzahlungen. Beide Programme sind weit verbreitet: Je nach Tiergattung leben 60 bis 95 Prozent der Tiere in besonders tierfreundlichen Ställen und 40 bis 85 Prozent haben regelmässigen Auslauf im Freien. Die Labelanteile im Verkauf variieren hingegen zwischen 10 und 40 Prozent. Die durch eine noch tierfreundlichere Haltung entstandenen Kosten können die Bauernfamilien deshalb nur zum Teil mit einem Mehrerlös decken.

Ein weltweites Unikat sind die gesetzlich vorgegeben maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Bei den Legehennen beträgt die maximale Grösse 18'000 Tiere. 82 Prozent Hennen bei uns haben Weidezugang und praktisch alle profitieren von einem Wintergarten. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100’000 Tieren. Generell unterscheidet sich die Schweizer Tierhaltung und auch die durchschnittlichen Herdengrössen von jenen im Ausland. Die EU selbst kennt keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen. Beim Geflügel oder den Schweinen sind in der Schweiz verbotene Haltungsbedingungen wie die Käfighaltung oder Vollspaltenboden nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.

Kurz und gut: Die Schweizer Tierhaltung hebt sich von jener im Ausland um Längen ab. Die durchschnittlichen Bestandesgrössen sind im Vergleich klein. Von Massentierhaltung kann deshalb nicht die Rede sein. Zudem gibt es bereits heute mehr als ausreichend einheimische Lebensmittel aus Tierhaltungsbetrieben, die den Vorgaben der Initianten der Massentierhaltungsinitiative entsprechen. Diese ist deshalb unnötig.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich

14.03.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des AHVG betreff Anpassung Hinterlassenenrenten

13.03.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Teilrevision des AHVG betreff Anpassung Hinterlassenenrenten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Epidemiengesetzes

13.03.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Teilrevision des Epidemiengesetzes.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Über 2200 Tonnen Agrarkunststoffe gesammelt

13.03.24 | Offizieller Monitoringbericht bestätigt: Das Rücknahmesystem für Agrarkunststoffe, ERDE Schweiz, hat im Jahr 2023 insgesamt 2200 Tonnen Kunststoffe gesammelt. Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022, in dem 1800 Tonnen Agrarkunststoffe gesammelt wurden, eine bedeutende Steigerung dar.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 10-2024

12.03.24 | Die Zwischenbilanz der präventiven Regulierung zeigt, dass im Dezember und Januar 36 Wölfe präventiv abgeschossen wurden. Für den SBV ist klar, dass die Wolfspopulation klar reguliert werden muss.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
digiFLUX: So nicht umsetzbar

12.03.24 | Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Ständerat will Absatzförderung von Schweizer Wein stärken

12.03.24 | Die kleine Kammer setzte am Montag ein klares Zeichen, indem sie die Notwendigkeit anerkennt, die Mittel für die Absatzförderung von Schweizer Wein auf 9 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen. Für die betroffenen Branchen ist es matchentscheidend, gleich lange Spiesse wie die europäische Konkurrenz, welche zweistellige Millionenbeträge für den Schweizer Markt einsetzt, zu haben. Als weiteres wichtiges Element begrüssen sie die Einführung einer Klimareserve für Schweizer Weine.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Klare Erwartungen an die Agrarpolitik 2030

08.03.24 | Im November 2023 führte der Schweizer Bauernverband eine Umfrage bei den Bauernbetriebe durch. Ziel war es, deren Zukunftspläne und konkreten Erwartungen an die nächste Agrarpolitik zu erfassen. Die Auswertung zeigt, dass die Betriebsleitenden vier grosse Handlungsfelder sehen: Die Lebensmittelproduktion und deren Wertschöpfung ist wieder zu stärken, der administrative Aufwand zu reduzieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu stabilisieren.

Mehr lesen