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Agriexpert

Agriexpert bietet Beratungen und Gutachten in den Bereichen Bewertung, Recht, Treuhand, Steuern, Entschädigung, Liegenschaften, Unternehmensplanung und Bauberatung. Von der 100jährigen Erfahrung profitieren nicht nur die Schweizer Bäuerinnen und Bauern, sondern auch Behörden und Gerichte. Bei konkreten Fragen steht Ihnen unser kostenloser Auskunftsdienst zur Verfügung.

 

Kontaktperson

Martin Goldenberger

Immobilien-Schätzer mit eidg. FA

Bereichsleiter Bewertung & Recht und Leiter Agriexpert
Fachverantwortlicher Agrarrecht & Bewertung

Tel. Sekretariat: 056 462 52 61
E-Mail: martin.goldenberger@agriexpert.ch

Beat Schläppi

Treuhänder mit eidg. FA

Bereichsleiter Treuhand
stv. Leiter Agriexpert

Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Steuern

Telefon: 056 462 52 47
E-Mail: beat.schlaeppi@agriexpert.ch

  

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SBV-News SBV-News Nr. 5 (29.01. – 02.02.2018)

07.02.18 | Die Lobbyarbeit des SBV ist in aller Munde – nicht zuletzt auch dank den Erfolgen im Parlament und der damit verbundenen Medienpräsenz. Schnell geht vergessen, dass die Dachorganisation der Schweizer Bäuerinnen und Bauern noch viel mehr zu bieten hat – wenn auch manchmal mit weniger Trommelwirbel drum herum. So wirkt der SBV auch in zahlreichen Expertengruppen mit, beispielsweise bei der neuen Schätzungsanleitung für den landwirtschaftlichen Ertragswert oder für die Berechnung der Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und Masten im Kulturland. Fazit: Die Bäuerinnen und Bauern können in vielerlei Hinsicht von der Arbeit des SBV profitieren, auch wenn diese nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist.

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SBV-News SBV-News Nr. 4 (22.01. – 26.01.2018)

31.01.18 | In Berlin ging die Internationale Grüne Woche zu Ende. Die Schweiz war auch dieses Jahr mit einem von Agro-Marketing Suisse organisierten Länderauftritt vertreten. Dem Käse kam die Rolle des Hauptdarstellers zu: 70‘000 Tonnen Käse verkauft die Schweiz im Ausland, davon 80 Prozent in den drei Nachbarländern Deutschland (31‘000 Tonnen), Italien und Frankreich. Sich in diesem Markt zu zeigen ist also sehr wichtig, umso mehr da diese Märkte auch sehr umkämpft sind. Der SBV ist am Auftritt mitbeteiligt und nutzte den Anlass für internationale und nationale Kontakte.

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SBV-News SBV-News Nr. 49 (04.12. – 08.12.2017)

13.12.17 | Leider finden fast jährlich Budgetdebatten zur Landwirtschaft im Parlament statt. Der Bundesrat will bei der Landwirtschaft 100 Mio. Franken sparen – obwohl der Rahmenkredit gesprochen ist. Das Parlament stockt das Budget dann wieder etwas auf, so dass die Bauern nicht ganz so viel verlieren, wie vorgesehen. Dieses Vorgehen scheint einige Journalisten zu überfordern. Denn immer wieder kann man lesen, dass die Bauern nun mehr Geld erhalten. Diese ungenaue Berichterstattung ist irreführend und macht aus den Bauernfamilien zu Unrecht Nimmersatts.

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SBV-News SBV-News Nr. 47 (20.11. – 24.11.2017)

29.11.17 | Die Digitalisierung ist eines der grossen Themen der Schweizer Wirtschaft – und interessanterweise gerät die Landwirtschaft dabei immer wieder in den Fokus: So wurde im Rahmen des Schweizer Digitaltags unter anderem ein Bauernbetrieb als Beispiel für die Digitalisierung portraitiert. Familie Sticher aus Mannens (FR) hat den Betrieb konsequent digitalisiert und kann dadurch Personal einsparen. Einmal mehr zeigt sich, dass Bäuerinnen und Bauern Neuem gegenüber aufgeschlossen und durchaus in der Lage sind, den technischen Fortschritt zu nutzen.

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SBV-News SBV-News Nr. 46 (13.11. – 17.11.2017)

22.11.17 | Die knappe Butterversorgung führte beim SBV zu etlichen Medienanfragen. Selbst Medienschaffende aus dem Ausland interessierten sich für die Versorgungslage. Trotz grossem medialen Interesse können die Milchbauern nach den ersten vorliegenden auch im Dezember nur ungenügend von der guten Marktsituation profitieren: Die Butterherstellern behalten die im Detailhandel realisierten Preisaufschläge beim Butter in der eigenen Tasche und gönnen sich damit selber ein grosszügiges Weihnachtsgeschenk!

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Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

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Stellungnahmen Revision der Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und den damit verbundenen Änderungen der dazugehörenden Verordnungen

25.08.17 | Der landwirtschaftliche Ertragswert ist ein zentrales Element bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Es handelt sich dabei nicht um ein Privileg des Betriebsnachfolgers / der Betriebsnachfolgerin. Der Ertragswert ist jene ausschlaggebende Bedingung, welche den Fortbestand des landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie sicherstellt. Damit wird auch das Kulturland nachhaltig erhalten und geschützt. Müssten die Betriebe durch die nachfolgende Generation zum Verkehrswert gekauft werden, so wäre eine landwirtschaftliche Produktion nicht mehr wirtschaftlich. Die Produktionsgrundlage würde den selbstbewirtschaftenden Landwirten entzogen und könnte höchstens noch von Grossgrundbesitzern gepachtet werden. Der landwirtschaftliche Ertragswert verhindert im Zusammenspiel mit den anderen Bestimmungen des BGBB schädliche Spekulationen mit dem für uns so wertvollen Boden.

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Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

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