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Pflanzenschutz: Hier finden Sie Videos, um gemeinsam besser zu werden

Pflanzenschutz

Warum Bauern Pflanzenschutzmittel einsetzen (Teil 1)

Die Spritztechnik und wie die Natur geschützt wird (Teil 2)

Bewilligungen und was wäre ohne Pflanzenschutz (Teil 3)

Landwirt Markus Lüscher zum Thema Pflanzenschutz

Schreckgespenst Pflanzenschutz?

Warum unsere Pflanzen Schutz brauchen

Die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte treffen viele vorbeugende Massnahmen, um ihre Kulturen vor Krankheiten oder Schädlingen zu schützen: geeignete Bodenbearbeitung, vielfältige Fruchtfolge, gesundes Saatgut oder resistente Sorten. Doch das reicht nicht immer, um die hohen Qualitätsansprüche der Händler, Verarbeiter und Konsumenten zu erfüllen: Bei Früchten oder Gemüse ist im Laden das tadellose Aussehen besonders wichtig. Eine kleine Raupe auf einem Salatkopf führt dazu, dass ein Gemüsebauer die Ernte eines ganzen Tages oder Feldes nicht verkaufen kann. Das gleiche bei Blattläusen, Pilzflecken, Drahtwurmlöchern oder anderen Makeln. Weil sie auf den Erlös aus dem Produktverkauf angewiesen sind, kommen die Bauernfamilien nicht darum herum, befallene Kulturen zu behandeln. In der Schweiz haben wir dafür eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften.

Praktisch keine Rückstände auf den Lebensmitteln

Verständlicherweise ist die grösste Angst vieler Konsumenten, dass es auf den Lebensmitteln Rückstände von Pflanzenschutzmitteln hat. Jährlich beanstandenamtliche Kontrollen eins bis zwei Prozent6 der Proben aus Schweizer Herkunft. In diesen Fällen hat ein Landwirt ein Mittel zu spät eingesetzt und die Wartefrist nicht eingehalten. Bei Lebensmitteln aus Asien liegt die Beanstandungsquote bei 30 Prozent. Obwohl wir im Vergleich gut dastehen, geben wir ns damit nicht zufrieden! So sind in der Schweiz Anstrengungen im Gang, um die Beanstandungsquote weiter zu senken. Ganz auf Null wird es nicht mehr gehen, denn die immer feineren Analysenmethoden finden auch die Verunreinigungen die gar nicht auf eine Behandlung zurückgehen.

 

Biomittel auf Vormarsch

Immer mehr setzen auch konventionell wirtschaftende Landwirte biologische Mittel ein. So hat sich beispielsweise die Schlupfwespe als Nützling gegen den Maiszünsler praktisch flächendeckend durchgesetzt. Auch die Verwirrungstechnik mit einem natürlichen Duftstoff gegen den Apfel- oder Traubenwickler ist weit verbreitet. In der Schweiz werden heute zirka 2200 Tonnen (Quelle: Agrarbericht BLW, Zentrale Auswertung Agroscope) Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Ein Drittel davon sind Mittel natürlichen Ursprungs, die für den Biolandbau zugelassen sind. Alternativen gibt es auch beim Unkraut. Statt ein sogenanntes Herbizid einzusetzen, kann man die Unkräuter in einigen Kulturen mit Hacken oder Striegeln in Schach halten. Und bereits testen Gemüsebauern erste vollautomatische Hackroboter.

Strenge Gesetze und Auflagen

Bedingung für eine Behandlung ist, dass die sogenannte «Bekämpfungsschwelle» erreicht ist Quelle: Agridea: Bekämpfungsschwelle für Massnahmen gegen die Schadorganismen im Feldbau ÖLN). Beispiel: Mindestens 30 % der Kartoffelpflanzen müssen Larven oder Eier des Kartoffelkäfers aufweisen, bevor der Landwirt diesen mit einem Mittel bekämpfen darf. Je nach Produktionsrichtung kommen dafür verschiedene Mittel in Frage. Wenn es ein Biofeld ist, dann darf er ein Bakterienpräparat spritzen. Für gewisse Labelprodukte gilt eine reduzierte Wirkstoffliste und für die herkömmliche Produktion die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) offiziell bewilligten Mittel zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Der Einsatz eines Mittels ist mit weiteren Auflagen verbunden: Tageszeit, Wetter, Stadium der Pflanze (z. B. nur vor der Blüte wegen den Bienen), Abstände zu Oberflächengewässern oder Mindestwartefristen vor der Ernte. Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln müssen diese in einem aufwändigen Verfahren offiziell bewilligen lassen (die zugelassenen Mittel sind hier zu finden). Dazu gehört auch der Nachweis, dass sie innert einer festgelegten Frist abgebaut und nicht mehr nachweisbar sind sowie dass sie die Flora und Fauna nicht schädigen.

Was wäre ohne?

Wenn wir auf sämtliche Pflanzenschutzmittel verzichten würden, dann ginge die Schweizer Produktion um 20 bis 40 % zurück (Quelle: Der gesamtgesellschaftliche Nutzen von Pflanzenschutz in Deutschland, Witzke und Noleppa, 2011). In regnerischen Jahren könnten die Ernteausfälle noch viel höher ausfallen. Bei Spezialkulturen wie Reben, Gemüse, Obst, Kartoffeln, Zuckerrüben oder Raps müsste auch mal mit Totalausfällen gerechnet werden. Ohne Pflanzenschutzmittel verringert sich auch die Haltbarkeit von Lebensmitteln und Lagerverluste steigen (z. B. Silberschorf bei Kartoffeln oder Schorf bei Äpfeln). Und sicher erreichten die Schweizer Bauern nicht annähernd jene Qualität, welche die Konsumenten heute erwarten. Aber da ja alle trotzdem möglichst ausgewogen und vielfältig essen wollen, müssten wir fehlende Menge mit zusätzlichen Importen decken. Letztere stammen aus Produktionsbedingungen, die mit dem Schweizer Standard nicht mithalten können.

Schweiz steht gut da

Der oft wiederholte Vorwurf, dass wir in der Schweiz mehr Pflanzenschutzmittel einsetzen als im umliegenden Ausland, ist längst entkräftet. Denn in der Schweiz gelten natürliche Mittel wie Tonmineralien, Öle, Schwefel, Kalk und Ähnliches mehr ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln, während im Ausland nur die synthetischen Mittel aufgerechnet sind. Zudem braucht es von natürlichen Mitteln eine mehrfach höhere Menge, weshalb es wenig sinnvoll ist, die eingesetzten Kilos zu vergleichen. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und eine Studie der Agroscope halten fest: Die Schweizer steht im Vergleich gut da. Gegenüber Deutschland liegt der Einsatz sogar bis zu 42 % tiefer (Quelle: Agrarumweltindikator Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Spycher S., Daniel O., Agroscope 2013). Fazit: Zu starke Einschränkungen bei der Schweizer Landwirtschaft verlagern die Probleme ins Ausland, statt sie hier zu lösen.

Handlungsbedarf bei kleineren und mittleren Oberflächengewässern erkannt

Während das Grundwasser in einem sehr guten Zustand ist, besteht bei den kleineren und mittleren Oberflächengewässern Handlungsbedarf. Deshalb unterstützen die Landwirtschaft den 2017 eingeführten Aktionsplan Pflanzenschutz. Dieser will den Einsatz von Mitteln wie deren unerwünschte Nebeneffekte mit verschiedenen Massnahmen weiter minimieren.2018 erliess der Bund im Rahmen des Aktionsplans neue Vorschriften um das Risiko für Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln auf Parzellen zu reduzieren, die weniger als 100 Meter von einem Gewässer entfernt sind und eine Neigung aufweisen. Weiter sollen sogenannte Punktquellen – also unsachgemässe Waschplätze für Feldspritzen – ausgemerzt werden.

Ziel: So wenig wie möglich

Grundsätzlich gilt in der Schweizer Landwirtschaft die Devise: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Zudem haben die Bauernfamilien kein Interesse daran, die Konsumenten mit Rückständen auf den Produkten zu verunsichern oder die Umwelt und Gewässer zu belasten.

Links

Kontaktperson

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

  

SBV-News SBV-News Nr. 20 (11. – 15.5.2020)

18.05.20 | Die Kommunikation des Bundes in Sachen Chlorothanonil ist sehr unbefriedigend. Das Bundesamt für Umwelt berichtete letzte Woche über die nationalen Messergebnisse. Dabei wies es in der Kommunikation drauf hin, dass die Metaboliten R471811, R417888 und R419492 das grosse Problem im Grundwasser seien. Im Dezember 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen einen Bericht veröffentlicht, in dem es hiess, dass gerade diese drei Metaboliten nicht relevant sind.

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SBV-News SBV-News Nr. 18 (27.4. - 3.5.2020)

05.05.20 | Während der Corona Krise lässt sich beobachten, wie sich viele KonsumentInnen neu mit der Ernährung auseinandersetzen. So ist aktuell ein grosser Ansturm auf die Hofläden zu verzeichnet. Doch genauso gross war der Ansturm auf die Fast-Food-Restaurants nach der Wiedereröffnung. Daraus müssen wir lernen: Die Freiheit, selber zu entscheiden, wie man einkauft und sich ernährt, wird von den KonsumentInnen sehr geschätzt. Mit Blick auf die extremen und elitären Pflanzenschutzinitiativen, die den Konsumenten ihre Art der Ernährung aufzwingen wollen, bedeutet dies aber auch: Die Schweizer Landwirtschaft muss in der Lage sein, auf diese Verbrauchsvielfalt zu reagieren, sei es im Hofladen oder bei der Lieferung von Rindfleisch für Hamburger, die in Fast-Food-Läden verkauft werden.

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Stellungnahmen Pa. Iv. 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren"

30.04.20 | Am 10.02.2020 wurde die Vernehmlassung über die Parlamentarische Initiative 19.475 eröffnet. Für die uns gegebene Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vorgeschlagenen Massnahmen zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden. Der SBV ist der Ansicht, dass die Reduktion von Risiken, die von Pestiziden ausgehen, ein wichtiges und richtiges Ziel ist. Für eine zeitnahe Zielerreichung braucht es eine Vorgehensweise, die sämtliche Pestizide gleichermassen erfasst. Der SBV verlangt darum für Biozide ein gleiches Vorgehen wie bei den Pflanzenschutzmitteln. Ein Aktionsplan Biozide mit entsprechenden Fristen und verbindlichen Reduktionszielen ist darum unabdingbar. Die Anwendung von Pestiziden muss sowohl in der Landwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand sowie den Privaten transparent erfasst werden. Der Bund muss dazu (was die Landwirtschaft betrifft), einen einfach zu bedienenden, übersichtlichen elektronischen Feldkalender mit entsprechenden Schnittstellen zur Verfügung stellen. Dieser soll die Anwender von Pflanzenschutzmitteln in ihrer Arbeit unterstützen und wichtige Informationen liefern. Eine Mitarbeit der Branchen begrüsst der SBV. Die Hauptverantwortung soll aber nach wie vor beim Bund liegen. Weitere Einzelheiten sind unserer offiziellen Stellungnahme zu entnehmen (Beilage). Der SBV sieht bezüglich der vorgeschlagenen Massnahmen noch einen gewissen Diskussionsbedarf. Wir würden daher einen direkten Austausch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft sehr begrüssen. Gerne erwarten wir eine Rückmeldung um das weiterer Vorgehen zu definieren.

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Medienmitteilungen
Bauernverband unterstützt Risikoreduktion bei Pflanzenschutzmitteln

23.04.20 | Die Landwirtschaftskammer (LAKA) des Schweizer Bauernverbands (SBV) unterstützt im Grundsatz die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats in die Vernehmlassung gegebene parlamentarische Initi-ative zur Risikoreduktion im Bereich Pflanzenschutzmittel. Diese will die Risiken durch den Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln für Gewässer, Trinkwasser und naturnahe Lebensräume bis 2027 um 50 Prozent reduzieren und damit die im Aktionsplan Pflanzenschutz festgehaltenen Ziele verbindlich regeln. Neben dem Risikoreduktionsziel befürwortet die Landwirtschaft die vorgesehene bessere Transparenz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln durch die Landwirtschaft, öffentliche Hand, private und weitere Anwender. Die Mitglieder der LAKA fordern darüber hinaus, dass für Biozide ebenfalls ein gesetzlich verankerter Absenkpfad mit gleichen Fristen und gleichen Reduktionszielen wie für Pflanzenschutzmittel definiert wird, denn viele Biozide enthalten die gleichen Wirkstoffe. Nicht einverstanden sind sie damit, dass die Branche selber zusätzliche Massnahmen definieren, durchsetzen und darüber Rechenschaft ablegen soll. Ohne entsprechende Rechtsgrundlagen lässt sich gemäss ihrer Auffassung eine flächendeckende Durchsetzung von Massnahmen nicht sicherstellen. Die Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen zur Risikoreduktion sowie deren Monitoring liegt aus der Sicht des SBV eindeutig in der Verantwor-tung des Bundes. Die Landwirtschaft ist gerne bereit, bei der Ausarbeitung mitzuarbeiten und den Bund bei der Umsetzung zu unterstützen.

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Stellungnahmen Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren

28.02.20 | Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen. Grundsätzliche Erwägungen Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen. Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen: Art. 14a, 14abis, 38a, 62e Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar. Art. 62e Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden: Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu) Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu- Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset 3003 Bern per elektronischen Versand an rrm@bag.admin.ch gever@bag.admin.ch Brugg, 26. Februar 2020 Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx Seite 2|2 Laurstrasse 10 | 5201 Brugg | Telefon +41 (0)56 462 51 11 | Fax +41 (0)56 441 53 48 info@sbv-usp.ch | www.sbv-usp.ch schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. » Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.

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SBV-News SBV-News Nr. 8 (17. – 23.2.2020)

24.02.20 | Aufklärungskampagne «Wir schützen, was wir lieben» geht weiter Der SBV informierte diese Woche seine Mitgliedorganisationen und Allianzpartner über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abstimmung zu den beiden Initiativen «Sauberes Trinkwasser» und «Pestizidfrei». Die Bauernfamilien können über die kantonalen Bauernverbände kostenlos verschiedene Tafeln, Flyer und Messemodule beziehen. Mitte März startet zudem eine fünfwöchige Mediakampagne in den grossen Newsportalen. Im Zentrum stehen Banner, die zeigen, dass sich die Landwirtschaft in Bewegung befindet und schon viel erreicht hat. Ergänzend dazu gibt es bewegte Plakate in den grossen Bahnhöfen.

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SBV-News SBV-News Nr. 7 (10. – 14.2.2020)

18.02.20 | Absenkpfad Pflanzenschutzmittel Die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» ist eröffnet worden. Kernstück sind die Erfassung der Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln am Verkaufspunkt und eine zentrale Aufzeichnung der Anwendungen auf dem Betrieb. Weiter erhält die Branche den Auftrag, nebst den unzähligen laufenden Aktivitäten selber zusätzliche risikobasierte Massnahmen zu ergreifen, deren Wirkung zu messen und regelmässig darüber zu berichten. Offen ist, wie breit die «Branche» definiert ist. Der SBV wird Anfang März eine Vernehmlassung bei seinen Mitgliedorganisationen durchführen.

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SBV-News SBV-News Nr. 5 (27. – 31.01.2020)

04.02.20 | Junglandwirtekommission Die Junglandwirtekommission (JULA) – eine Fachkommission des SBV – traf sich zur ersten Sitzung im neuen Jahr. Themen waren die Umfrage zur Revision der Grundbildung, die Raumplanung und die AP 22+. Mit dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband tauschten sich die JULA-Mitglieder zudem über aktuelle Themen wie die Absicherung des Ehepartners und Frauenförderung aus.

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