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Pflanzenschutz: Hier finden Sie Videos, um gemeinsam besser zu werden

Pflanzenschutz

Warum Bauern Pflanzenschutzmittel einsetzen (Teil 1)

Die Spritztechnik und wie die Natur geschützt wird (Teil 2)

Bewilligungen und was wäre ohne Pflanzenschutz (Teil 3)

Landwirt Markus Lüscher zum Thema Pflanzenschutz

Schreckgespenst Pflanzenschutz?

Warum unsere Pflanzen Schutz brauchen

Die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte treffen viele vorbeugende Massnahmen, um ihre Kulturen vor Krankheiten oder Schädlingen zu schützen: geeignete Bodenbearbeitung, vielfältige Fruchtfolge, gesundes Saatgut oder resistente Sorten. Doch das reicht nicht immer, um die hohen Qualitätsansprüche der Händler, Verarbeiter und Konsumenten zu erfüllen: Bei Früchten oder Gemüse ist im Laden das tadellose Aussehen besonders wichtig. Eine kleine Raupe auf einem Salatkopf führt dazu, dass ein Gemüsebauer die Ernte eines ganzen Tages oder Feldes nicht verkaufen kann. Das gleiche bei Blattläusen, Pilzflecken, Drahtwurmlöchern oder anderen Makeln. Weil sie auf den Erlös aus dem Produktverkauf angewiesen sind, kommen die Bauernfamilien nicht darum herum, befallene Kulturen zu behandeln. In der Schweiz haben wir dafür eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften.

Praktisch keine Rückstände auf den Lebensmitteln

Verständlicherweise ist die grösste Angst vieler Konsumenten, dass es auf den Lebensmitteln Rückstände von Pflanzenschutzmitteln hat. Jährlich beanstandenamtliche Kontrollen eins bis zwei Prozent6 der Proben aus Schweizer Herkunft. In diesen Fällen hat ein Landwirt ein Mittel zu spät eingesetzt und die Wartefrist nicht eingehalten. Bei Lebensmitteln aus Asien liegt die Beanstandungsquote bei 30 Prozent. Obwohl wir im Vergleich gut dastehen, geben wir ns damit nicht zufrieden! So sind in der Schweiz Anstrengungen im Gang, um die Beanstandungsquote weiter zu senken. Ganz auf Null wird es nicht mehr gehen, denn die immer feineren Analysenmethoden finden auch die Verunreinigungen die gar nicht auf eine Behandlung zurückgehen.

 

Biomittel auf Vormarsch

Immer mehr setzen auch konventionell wirtschaftende Landwirte biologische Mittel ein. So hat sich beispielsweise die Schlupfwespe als Nützling gegen den Maiszünsler praktisch flächendeckend durchgesetzt. Auch die Verwirrungstechnik mit einem natürlichen Duftstoff gegen den Apfel- oder Traubenwickler ist weit verbreitet. In der Schweiz werden heute zirka 2200 Tonnen (Quelle: Agrarbericht BLW, Zentrale Auswertung Agroscope) Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Ein Drittel davon sind Mittel natürlichen Ursprungs, die für den Biolandbau zugelassen sind. Alternativen gibt es auch beim Unkraut. Statt ein sogenanntes Herbizid einzusetzen, kann man die Unkräuter in einigen Kulturen mit Hacken oder Striegeln in Schach halten. Und bereits testen Gemüsebauern erste vollautomatische Hackroboter.

Strenge Gesetze und Auflagen

Bedingung für eine Behandlung ist, dass die sogenannte «Bekämpfungsschwelle» erreicht ist Quelle: Agridea: Bekämpfungsschwelle für Massnahmen gegen die Schadorganismen im Feldbau ÖLN). Beispiel: Mindestens 30 % der Kartoffelpflanzen müssen Larven oder Eier des Kartoffelkäfers aufweisen, bevor der Landwirt diesen mit einem Mittel bekämpfen darf. Je nach Produktionsrichtung kommen dafür verschiedene Mittel in Frage. Wenn es ein Biofeld ist, dann darf er ein Bakterienpräparat spritzen. Für gewisse Labelprodukte gilt eine reduzierte Wirkstoffliste und für die herkömmliche Produktion die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) offiziell bewilligten Mittel zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Der Einsatz eines Mittels ist mit weiteren Auflagen verbunden: Tageszeit, Wetter, Stadium der Pflanze (z. B. nur vor der Blüte wegen den Bienen), Abstände zu Oberflächengewässern oder Mindestwartefristen vor der Ernte. Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln müssen diese in einem aufwändigen Verfahren offiziell bewilligen lassen (die zugelassenen Mittel sind hier zu finden). Dazu gehört auch der Nachweis, dass sie innert einer festgelegten Frist abgebaut und nicht mehr nachweisbar sind sowie dass sie die Flora und Fauna nicht schädigen.

Was wäre ohne?

Wenn wir auf sämtliche Pflanzenschutzmittel verzichten würden, dann ginge die Schweizer Produktion um 20 bis 40 % zurück (Quelle: Der gesamtgesellschaftliche Nutzen von Pflanzenschutz in Deutschland, Witzke und Noleppa, 2011). In regnerischen Jahren könnten die Ernteausfälle noch viel höher ausfallen. Bei Spezialkulturen wie Reben, Gemüse, Obst, Kartoffeln, Zuckerrüben oder Raps müsste auch mal mit Totalausfällen gerechnet werden. Ohne Pflanzenschutzmittel verringert sich auch die Haltbarkeit von Lebensmitteln und Lagerverluste steigen (z. B. Silberschorf bei Kartoffeln oder Schorf bei Äpfeln). Und sicher erreichten die Schweizer Bauern nicht annähernd jene Qualität, welche die Konsumenten heute erwarten. Aber da ja alle trotzdem möglichst ausgewogen und vielfältig essen wollen, müssten wir fehlende Menge mit zusätzlichen Importen decken. Letztere stammen aus Produktionsbedingungen, die mit dem Schweizer Standard nicht mithalten können.

Schweiz steht gut da

Der oft wiederholte Vorwurf, dass wir in der Schweiz mehr Pflanzenschutzmittel einsetzen als im umliegenden Ausland, ist längst entkräftet. Denn in der Schweiz gelten natürliche Mittel wie Tonmineralien, Öle, Schwefel, Kalk und Ähnliches mehr ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln, während im Ausland nur die synthetischen Mittel aufgerechnet sind. Zudem braucht es von natürlichen Mitteln eine mehrfach höhere Menge, weshalb es wenig sinnvoll ist, die eingesetzten Kilos zu vergleichen. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und eine Studie der Agroscope halten fest: Die Schweizer steht im Vergleich gut da. Gegenüber Deutschland liegt der Einsatz sogar bis zu 42 % tiefer (Quelle: Agrarumweltindikator Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Spycher S., Daniel O., Agroscope 2013). Fazit: Zu starke Einschränkungen bei der Schweizer Landwirtschaft verlagern die Probleme ins Ausland, statt sie hier zu lösen.

Handlungsbedarf bei kleineren und mittleren Oberflächengewässern erkannt

Während das Grundwasser in einem sehr guten Zustand ist, besteht bei den kleineren und mittleren Oberflächengewässern Handlungsbedarf. Deshalb unterstützen die Landwirtschaft den 2017 eingeführten Aktionsplan Pflanzenschutz. Dieser will den Einsatz von Mitteln wie deren unerwünschte Nebeneffekte mit verschiedenen Massnahmen weiter minimieren.2018 erliess der Bund im Rahmen des Aktionsplans neue Vorschriften um das Risiko für Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln auf Parzellen zu reduzieren, die weniger als 100 Meter von einem Gewässer entfernt sind und eine Neigung aufweisen. Weiter sollen sogenannte Punktquellen – also unsachgemässe Waschplätze für Feldspritzen – ausgemerzt werden.

Ziel: So wenig wie möglich

Grundsätzlich gilt in der Schweizer Landwirtschaft die Devise: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Zudem haben die Bauernfamilien kein Interesse daran, die Konsumenten mit Rückständen auf den Produkten zu verunsichern oder die Umwelt und Gewässer zu belasten.

Links

Kontaktperson

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

  

Medienmitteilungen
Jahr der Pflanzengesundheit: Über Pflanzenschutz reden!

30.01.20 | Die UNO ernannte das Jahr 2020 zum Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit. Das kommt nicht von ungefähr: Nur gesunde Pflanzen sichern das Essen der 7.6 Milliarden Menschen auf dieser Erde. Gleichzeitig führen Pflanzenkrankheiten und Schädlinge weltweit und auch bei uns zu grossen Ernteausfällen und Qualitätseinbussen. Der Schweizer Bauernverband engagiert sich, um das Einschleppen von neuen Krankheiten und Schädlingen zu verhindern und die Schweizer Kulturpflanzen möglichst gesund zu halten. Bei Bedarf muss es aber auch weiterhin möglich sein, diese wirksam vor dem Verderb zu schützen und so die Bevölkerung mit gesundem Essen aus der Nähe zu versorgen.

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SBV-News SBV-News Nr. 4 (20. – 24.1.2020)

28.01.20 | Austausch mit Tierärzten Der SBV traf sich mit Präsident und Direktor der Gesellschaft der Schweizer Tierärzte zu einem Austausch über die Massentierhaltungsinitiative, die Antibiotikaverbrauchsdatenbank, die Gründung der Organisation Nutztier-gesundheit und die Stärkung der Bestandsbetreuung.

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SBV-News SBV-News Nr. 2 (06.01. – 12.01.2020)

13.01.20 | Neujahrsmedienkonferenz Auch 2020 lud der SBV zum Jahresbeginn die Medienschaffenden zu seiner Neujahrsmedienkonferenz auf einen Bauernbetrieb ein. Dieses Jahr war Samuel Schwab aus Worb BE der Gastgeber. Die Medienkonferenz trug den Titel «Schicksalsjahr 2020» und behandelte die Themen AP22+, Mercosur und die Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Der SBV zeigte den Medienschaffenden auf, wie alle Themen zusammenhängen. Landwirt Samuel Schwab erläuterte, welche Folgen die Trinkwasserinitiative für seinen Schweinezuchtbetrieb hätte. Die Medienkonferenz war sehr gut besucht und die Berichterstattung trotz einem Störmanöver von Avenir Suisse mehr oder weniger in unserem Sinn.

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Medienmitteilungen
«Schicksalsjahr» für die Bauernfamilien

03.01.20 | Die Spitze des Schweizer Bauernverbands forderte an der Jahresmedienkonferenz auf dem Schweinezuchtbetrieb von Samuel Schwab eine einheitliche Strategie für die Schweizer Landwirtschaft im Hinblick auf die anstehenden Initiativen, das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und die Agrarpolitik 22+. Die Landwirtschaft ist stolz auf ihren Vorbildcharakter in Sachen Umwelt und Tierwohl. Sie arbeitet deshalb daran, stetig besser zu werden. Sie wird darum kämpfen, dass die einheimische Produktion nicht durch zwei Importförderung-Initiativen in Frage gestellt wird.

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Stellungnahmen 23.12.19 Consultation : Module de l’aide à l’exécution « Protection des eaux souterraines : aquifères karstiques et fissurés fortement hétérogènes »

23.12.19 | Bien que n’ayant pas été consultés sur l’objet cité en référence, nous tenons à vous faire part, en tant qu’organi-sation faîtière agricole, de notre position concernant le présent module d’aide à l’exécution. A cet égard, nous déplorons que la publication semble avoir été uniquement élaborée par l’OFEV et les services de protection des eaux, alors que les milieux agricoles sont les premiers concernés par la présente publication. De façon générale, nous saluons la volonté de garantir une protection adéquate des eaux souterraines dans l’ob-jectif d’assurer une eau potable de qualité. La délimitation des zones de protection et les restrictions qui en dé-coulent doivent cependant rester pragmatiques et garantir l’effet escompté, tout évitant des restrictions infon-dées qui entraveraient le développement économique des régions touchées. En outre, nous saluons la référence à la disposition qui stipule que l’on peut renoncer à la délimitation des zones Sh et Sm si tant est que les anciennes zones de protection garantissent une protection au moins équivalente et que ces dernières ne font pas l’objet d’une révision importante. En effet, il n’y a pas lieu de modifier ou d’ajouter des restrictions dans des zones où la menace n’est pas avérée. Chapitre 11, Agriculture Nous déplorons le fait que les terres assolées soient uniquement admises au cas par cas dans les zones Sh alors que ces dernières sont autorisées en zone S2. En outre, la documentation requise pour une autorisation au cas par cas n’est ni claire ni réaliste, notamment la présentation de « mesures nécessaires pour protéger les eaux souterraines ». Nous exigeons alors le maintien de l’autorisation d’exploiter des terres assolées en zone Sh, avec des restrictions liées au mode d’exploitation si nécessaires. Il en va de même pour l’arboriculture et les autres cultures maraîchères qui passeraient de la zone S3 à la zone Sm. Ici aussi, nous demandons l’autorisation de telles cultures, avec restrictions si nécessaires, sans devoir passer par une autorisation au cas par cas exigeant la pré-sentation de « mesures nécessaires pour protéger les eaux ». De façon générale, nous déplorons qu’il soit mentionné que les grandes cultures et la production horticole et maraîchère doivent être réduites autant que possible dans la zone Sm au profit d’une part plus élevée de prairies permanentes. Si l’exploitation de ces dernières ne présente pas un danger pour la protection des eaux, elles n’ont tout simplement pas lieu d’être remplacées. Chapitre 13, Utilisation d’engrais, de produits phytosanitaires et de produits de conservation du bois Nous tenons à souligner que l’index des produits phytosanitaires interdits dans les zones de protection des eaux souterraines n’est pas cohérent. Il s’avère que les interdictions qui s’appliquent à la zone S2 ne semblent pas s’appliquer à la zone Sh. Par conséquent, nous vous demandons de revoir cette liste. OFEV Division Eaux 3003 Berne Par courriel à : Sybille.Kilchmann@bafu.ad-min.ch Brugg, le 23 décembre 2019 Responsable: Gossin Diane Secrétariat: Document: 191223_Prise de position_Protection eaux souterraines aquifères karstiques Production, marché & écologie Energie & environnement

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SBV-News SBV-News Nr. 49 (02.12. – 06.12.2019)

10.12.19 | Ressourcenprojekte und Pflanzenschutzmittel Anfang Dezember fand ein Austausch zu den aktuellen Ressourcenprojekten im Bereich Pflanzenschutzmittel statt. Ziel der Veranstaltung war neben einem Überblick über die laufenden Aktivitäten, die auftretenden Heraus-forderungen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Insgesamt wurden fünf laufende Ressourcenprojekte (BL, BE, Precision Farming ZH, Aqua San TG und PestiRed IP-Suisse) und drei in Erarbeitung stehende Projekte (Vitisan, Fruit Zéro Residu, Res0Sem) vorgestellt. Eine gute Planung, Begleitung, transparente Kommunikation und die Integration der Landwirte sowie die Praxisnähe scheinen Schlüsselfaktoren für erfolgreiche Projekte zu sein.

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SBV-News SBV-News Nr. 48 (25.11. – 29.11.2019)

03.12.19 | Bekämpfung PSM-Initiativen Der erweiterte Ausschuss zu den beiden Pflanzenschutzinitiativen traf sich, um die Eckwerte (Zielgruppe, Ziel, Botschaft, Budget) der geplanten Mediakampagne Anfang 2020 zu besprechen. Im Vordergrund soll die Vertrauensbildung stehen. Weiter zeigte sich, dass der baldige Aufbau einer Struktur zur Koordination der Arbeiten national und regional vonnöten ist.

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Medienmitteilungen
Nationaler Schulterschluss in der Bekämpfung von Erdmandelgras

26.11.19 | Das Erdmandelgras (EMG), vor Jahrzehnten über kontaminiertes Pflanzgut in die Schweiz eingeschleppt, hat sich zu einem Ungras mit hohem wirtschaftlichem Schadpotential für die gesamte Landwirtschaft entwickelt. Weil seine Knöllchen unbemerkt über anhaftendes Bodenmaterial an Erntemaschinen oder Bodenbearbeitungsgeräten leicht verschleppt werden, breitet es sich immer weiter aus. Das Erdmandelgras wird schnell zur Konkurrenz für unsere Kulturpflanzen, da zuverlässige Herbizide fehlen und nur sehr intensive Bodenbearbeitung eine Teilwirkung erzielt. Stark befallene Flächen können im schlimmsten Fall nicht mehr für den Ackerbau genutzt werden. Als invasiver Neophyt ist es auch eine Bedrohung für die Biodiversität. EMG steht darum auf der Schwarzen Liste von Info Flora.

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