Sicherung der landwirtschaftlichen Souveränität ist wichtig

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 22. Oktober 2025

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands verabschiedete die Stellungnahme zum Abkommen mit der EU und fasste die Parolen zu den anstehenden Abstimmungen. 

Die Landwirtschaftskammer – das Parlament des Schweizer Bauernverbands (SBV) – befasste sich mit dem geplanten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und verabschiedete mit 82 zu 0 Stimmen bei sieben Enthaltungen seine Stellungnahme dazu. Im Zentrum der Beurteilung standen die Chancen und Risiken jener Abkommen, die einen direkten Bezug zur Landwirtschaft aufweisen: Institutionelle Elemente, staatliche Beihilfen, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Programme, Schweizer Beitrag, Strom- und Lebensmittelsicherheit. 

Landwirtschaft steht hinter bilateralem Weg

Der SBV steht grundsätzlich hinter dem bilateralen Weg. Im Vergleich zum früheren Rahmenabkommen erachtet er das vorliegende Paket als Verbesserung. Insbesondere die Stabilisierung des Landwirtschaftsabkommen, das keiner dynamischen Rechtsübernahme unterstellt ist, beurteilt er positiv. Die Absicherung der vollständigen Souveränität in der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik ist eine rote Linie des SBV. Kritisch beurteilt er die dynamische Rechtsübernahme im Lebensmittelsicherheitsabkommen und den Mechanismus bezüglich Ausgleichsmassnahmen. Den gemischten Ausschüssen käme eine grosse Bedeutung zu, weshalb es einen besseren Einbezug der Branchen braucht. Die Folgen des Lebensmittelsicherheitsabkommen sind schwierig abzuschätzen und dürften nicht zuletzt von der inländischen Umsetzung abhängen. Um von möglichen Chancen z.B. bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu profitieren, braucht es im Hinblick auf die parlamentarische Beratung Nachbesserungen. Grundsätzlich liegt es am Bundesrat zu entscheiden, ob die nötigen Optimierungen im nationalen Recht umgesetzt werden können oder ob dazu Nachverhandlungen mit der EU nötig sind. Eine abschliessende Positionierung wird der SBV vornehmen, wenn die parlamentarische Debatte abgeschlossen ist. Er spricht sich aus verfassungsrechtlichen und demokratischen Gründen klar für eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr aus. 

Drei Mal Nein zu kommenden Abstimmungsvorlagen

Weiter diskutierten die Mitglieder der Landwirtschaftskammer die Vorlagen der November-Abstimmung. Sowohl zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» (Service-citoyen-Initiative) wie auch zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» (Initiative für eine Zukunft) fassten sie die Nein-Parole. Ebenso lehnt die Landwirtschaftskammer das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. 

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 37 (11.09. – 15.09.2017)

20.09.17 | Im Vorfeld der Abstimmung vom 24. September zur Ernährungssicherheit, nahmen Exponenten des SBV an verschiedenen Debatten teil und äusserte sich in zahlreichen Medien. Die Argumente und das Verhalten der Gegenseite sind zum Teil recht abstrus. Zum Beispiel, wenn eine Vertreterin von Avenir Suisse nur deshalb Nein zur Vorlage sagt, weil sie nicht will, dass der SBV „gewinnt“. Oder wenn eine NZZ sich standhaft weigert, auch nur einen Leserbrief abzudrucken, der nicht ihrer Linie entspricht. Erstaunlich, dass gerade die Befürworter einer liberalen Wirtschaft dem Thema nicht mehr entgegenzusetzen haben und die Meinungsfreiheit zensurieren !

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

19.09.17 | SBV begrüsst die Anpassung der Verordnungen im Bereich Tiergesundheit an neuen Entwicklungen und zur Vorbereitung auf Seuchenausbrüche. Der Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen ist nötig, um bestehende oder neue Tierseuchen besser vermeiden oder bekämpfen zu können. Es ist sicherzustellen, dass ein einfaches, getestetes und funktionierendes System eingeführt wird. Die Meldungen an die TVD von Schaf- und Ziegenhaltern sollen auch schriftlich (nicht nur elektronisch) erfolgen können. Allenfalls ist es sinnvoll, die TVD Schafe und Ziegen erst auf den 1. Januar 2020 einzuführen. Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass für die TVD Schafe und Ziegen die gleichen Regeln wie bei Tieren der Rindergattung angewendet werden sollen. Insbesondere ist richtig, dass die Entsorgungsbeiträge künftig je zur Hälfte an den Geburts- und den Schlachtbetrieb ausgerichtet werden. Die optionale Einführung von elektronischen Ohrmarken wird begrüsst. Die Schaffung von Grundlagen für elektronische Begleitdokumente ist nötig. Der SBV unterstützt die Anpassung der Gültigkeit der Begleitdokumente bis zur Schlachtung, auch wenn vor Mitternacht verladen wird. Die Anpassung der Kompetenzen der Kantonstierärzte in Bezug auf die Organisation der Milchsammlung bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet worden und wird unterstützt. Die Anpassung der Regelungen für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und die Verfütterung von Proteinen tierischer Herkunft an die neuen Entwicklungen bezüglich BSE-Status der Schweiz und der Nutzung von Insektenproteinen werden begrüsst.

Mehr lesen
Marktkommentar Kühe werden knapper

15.09.17 | Kühe werden auch den kommenden Sommer auf Fr. 8.50 je kg SG für die Qualität T3 steigen. Das sagt Hubert Jungo, Geschäftsführer der Freiburgischen Viehverwertungs-Genossenschaft, voraus. Dies treffe zu, wenn die Umstände wie jetzt März bleiben.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]

15.09.17 | Der SBV begrüsst, dass im neuen Referenzszenario mit grösseren Mengen an freigesetzter Radioaktivität gerechnet wird. So wird sichergestellt, dass man auch auf ein grosses Schadensausmass mit entsprechenden Massnahmen vorbereitet ist. Auch mit den terminologischen Anpassungen ist der SBV ein-verstanden. Auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft wird in der Notfallschutzplanung aber momentan zu wenig eingegangen. Insbesondere in der „Normdokumentation und Checklisten“ für den ABC-Schutz fehlen Checklisten für landwirtschaftliche Betriebe. Bei deren Überarbeitung müssen zumindest die Punkte aus dem Dokument Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft (Bundesamt für Landwirtschaft, 2005) aufgenommen werden. Es ist klar, dass die Notfallschutzverordnung nur den Sofortschutz während und kurz nach einem Ereignis regelt. Es wäre aber dennoch wichtig, auch Pläne für ein Weiterleben nach einem Ereignis bereitzuhalten. Insbesondere für die standortgebundene Landwirtschaft

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 36 (04.09. – 08.09.2017)

13.09.17 | Die Abstimmung über die Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung steht jetzt kurz bevor. Obwohl es keine organisierte Gegenkampagne gab, ist die Kritik in den Medien relativ stark. Kolportiert wurde die Meinung der Artikel sei überflüssig. Ebenfalls gab es eine Kontroverse darüber, ob der Artikel zu mehr Freihandel führe oder nicht. Letzteres ist nicht der Fall, da der Artikel klar den fairen Handel fördert und nicht den Freihandel. Die Aufnahme des Artikels stärkt die inländische, regionale Lebensmittelproduktion: Jetzt geht es darum, dass die ganze Land- und Ernährungswirtschaft und ihr Umfeld an die Urne geht und ein überzeugtes JA einlegt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Mehr lesen