Verordnungspaket 2026: Weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Oktober 2026

Das Verordnungspaket 2026 bringt praxistaugliche Vereinfachungen und administrative Entlastung für die Bauernbetriebe. Das ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbands erfreulich. Unschön ist, dass weiterhin das dritte Quartil für den Einkommensvergleich mit den übrigen Sektoren herangezogen wird. 

Mit dem Verordnungspaket 2026 reduziert der Bund die administrativen Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe und vergrössert ihren Handlungsspielraum. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist dies ein wichtiger Schritt. Das Verordnungspaket bringt Vereinfachungen bei den ÖLN-Vorgaben, den Produktionssystemen, der Biodiversitätsförderung sowie bei den Anforderungen an Tierwohl und Kontrollen. Zudem erhalten die Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf die digitale Nährstoff- und Futterbilanz, die erst ab 2030 obligatorisch wird. Die Anpassungen sollen unnötigen Aufwand vermeiden und die Bewirtschaftung besser an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Ein Beispiel ist die Aufhebung der Pflicht, auf jeder Parzelle Bodenuntersuchungen durchzuführen. Damit entfällt für die Betriebe ein Teil des bisherigen Aufwands. 

Entlastung weiterführen

Die Entlastung muss jedoch mit den geplanten Etappen beim Aktionsplan Kontrollen und mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in der AP30+ konsequent weitergehen. Wichtig ist weiter, dass die Entlastungen nicht durch zusätzliche administrative Anforderungen an anderer Stelle wieder verloren gehen. Ziel ist eine praxistaugliche Agrarpolitik, die unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht und die Leistungen der Landwirtschaft für Lebensmittelproduktion, Umwelt und Tierwohl berücksichtigt.

Offene Forderung beim vergleichbaren Einkommen

Die Forderung des SBV, dass für den Einkommensvergleich nicht mehr das 3. Quartil, sondern der Median verwendet wird, wurde auch von anderen Organisationen gefordert. Deshalb will der Bundesrat mit der Verordnungsanpassung noch zuwarten und den Entscheid zur hängigen Kommissionsmotion der WAK-N (26.3530) abwarten. Aus Sicht des SBV ist insbesondere der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung auf regionaler und gesamtschweizerischer Ebene gegenüberzustellen. Die zusätzliche Berücksichtigung des dritten Quartils als Vergleichsgrösse kann zu einer verzerrten Beurteilung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation führen und gewährleistet keinen repräsentativen Vergleich mit anderen Branchen.

Darüber hinaus fordert der SBV, dass beim Einkommensvergleich auch die Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden, damit Unterschiede im geleisteten Arbeitseinsatz angemessen einbezogen werden.

Der SBV hält an diesen Forderungen fest und wird sich dafür einsetzen, dass sie bei künftigen Verordnungsanpassungen berücksichtigt werden.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 5 Landwirtinnen und 31 Landwirte kämpfen um den Meistertitel

15.08.22 | Die Bauernfamilien haben zurzeit aufgrund der gestiegenen Produktionsmittelpreise Mehrkosten in der Höhe von mindestens 900 Mio. Franken zu verkraften. Davon sind trotz gewissen Anpassungen bei den Produzentenpreisen mindestens 300 Mio. Franken ungedeckt. Es stehen nächstens Preisverhandlungen bei Brotgetreide und Molkereimilch an: Beim Getreide braucht es eine Erhöhung des Produzentenpreises um mindestens 8 Fr./dt und bei der Molkereimilch einen Aufschlag von 5 Rp./kg im Minimum.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 07-22: Dünger: Preis- und Importentwicklung in Zeiten der Unruhe

11.08.22 | Die Düngerimporte der Schweiz sind über die letzten Jahre mehrheitlich konstant geblieben. Dünger werden vorwiegend via Schiff- und Strassenverkehr eingeführt. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Nachbarländer sowie Belgien und die Niederlande. Aus Russland wird seit dem März 2022 kein Dünger mehr importiert. Aufgrund der Corona-Krise und dem Krieg in der Ukraine sind die Düngerpreise so stark gestiegen, wie dies seit 2008 nicht mehr der Fall war. Die hohen Preise können weltweit und auch in der Schweiz zu tieferen Erträgen im Pflanzenbau führen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Brotgetreide und Milch marktgerecht entschädigen!

10.08.22 | Die Bauernfamilien haben zurzeit aufgrund der gestiegenen Produktionsmittelpreise Mehrkosten in der Höhe von mindestens 900 Mio. Franken zu verkraften. Davon sind trotz gewissen Anpassungen bei den Produzentenpreisen mindestens 300 Mio. Franken ungedeckt. Es stehen nächstens Preisverhandlungen bei Brotgetreide und Molkereimilch an: Beim Getreide braucht es eine Erhöhung des Produzentenpreises um mindestens 8 Fr./dt und bei der Molkereimilch einen Aufschlag von 5 Rp./kg im Minimum.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 31

08.08.22 | In 7 Wochen stimmen wir über die unnötige Massentierhaltungsinitiative ab. Jetzt beginnt die wichtigste Phase der Kampagne. Alle Betriebe sind aufgefordert, sich bis für ein klares Nein zu engagieren! Dafür gibt es noch viel zu tun. Dies und mehr in den SBV-News.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands des Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Mehr lesen
Stellungnahmen Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Gewässerschutzverordnung (GSchV).

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 30

02.08.22 | Die Anpassungen der Verordnungen, welche im Rahmen der Absenkpfade Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittel verabschiedet wurden, treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gilt im ÖLN: Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen nicht mehr angewendet werden. Weiter werden neue Beiträge, wie z. B. Produktionssystembeiträge, eingeführt. Teilweise muss man sich dafür bereits in der Herbsterhebung 2022 anmelden. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen. Faktenblätter mit allen wichtigen Informationen finden Sie auf www.agripedia.ch.

Mehr lesen