Verordnungspaket 2026: Weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Oktober 2026

Das Verordnungspaket 2026 bringt praxistaugliche Vereinfachungen und administrative Entlastung für die Bauernbetriebe. Das ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbands erfreulich. Unschön ist, dass weiterhin das dritte Quartil für den Einkommensvergleich mit den übrigen Sektoren herangezogen wird. 

Mit dem Verordnungspaket 2026 reduziert der Bund die administrativen Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe und vergrössert ihren Handlungsspielraum. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist dies ein wichtiger Schritt. Das Verordnungspaket bringt Vereinfachungen bei den ÖLN-Vorgaben, den Produktionssystemen, der Biodiversitätsförderung sowie bei den Anforderungen an Tierwohl und Kontrollen. Zudem erhalten die Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf die digitale Nährstoff- und Futterbilanz, die erst ab 2030 obligatorisch wird. Die Anpassungen sollen unnötigen Aufwand vermeiden und die Bewirtschaftung besser an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Ein Beispiel ist die Aufhebung der Pflicht, auf jeder Parzelle Bodenuntersuchungen durchzuführen. Damit entfällt für die Betriebe ein Teil des bisherigen Aufwands. 

Entlastung weiterführen

Die Entlastung muss jedoch mit den geplanten Etappen beim Aktionsplan Kontrollen und mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in der AP30+ konsequent weitergehen. Wichtig ist weiter, dass die Entlastungen nicht durch zusätzliche administrative Anforderungen an anderer Stelle wieder verloren gehen. Ziel ist eine praxistaugliche Agrarpolitik, die unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht und die Leistungen der Landwirtschaft für Lebensmittelproduktion, Umwelt und Tierwohl berücksichtigt.

Offene Forderung beim vergleichbaren Einkommen

Die Forderung des SBV, dass für den Einkommensvergleich nicht mehr das 3. Quartil, sondern der Median verwendet wird, wurde auch von anderen Organisationen gefordert. Deshalb will der Bundesrat mit der Verordnungsanpassung noch zuwarten und den Entscheid zur hängigen Kommissionsmotion der WAK-N (26.3530) abwarten. Aus Sicht des SBV ist insbesondere der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung auf regionaler und gesamtschweizerischer Ebene gegenüberzustellen. Die zusätzliche Berücksichtigung des dritten Quartils als Vergleichsgrösse kann zu einer verzerrten Beurteilung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation führen und gewährleistet keinen repräsentativen Vergleich mit anderen Branchen.

Darüber hinaus fordert der SBV, dass beim Einkommensvergleich auch die Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden, damit Unterschiede im geleisteten Arbeitseinsatz angemessen einbezogen werden.

Der SBV hält an diesen Forderungen fest und wird sich dafür einsetzen, dass sie bei künftigen Verordnungsanpassungen berücksichtigt werden.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 40-2023

09.10.23 | Der SBV liefert im Rahmen seiner Basiskampagne regelmässig Inhalte für die Zeitschrift Tierwelt. In der aktuellen Ausgabe dreht sich alles um das Thema einheimischer Superfood.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Wählen statt im Regen stehen!

09.10.23 | Es verbleiben noch weniger als 14 Tage um die nächsten vier Jahre positiv zu beeinflussen. Wer nicht will, dass die Bauernfamilien im Regen stehen, wählt (landwirtschaftsfreundlich).

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 39-2023

02.10.23 | Das Parlament entschied bei der Biodiversitätsinitiative hinsichtlich des Gegenvorschlags nichts Endgültiges. Der SBV startete dennoch mit der Kampagnenplanung. Erwarteter Abstimmungstermin ist der 9. Juni 2024

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Raumplanungsgesetz: Positive Bilanz

29.09.23 | Das Parlament verabschiedete heute das revidierte Raumplanungsgesetz, welches das Bauen ausserhalb Bauzone behandelt. Die vor 13 Jahren aufgegleiste Revision dient auch als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Trotz Wehmutstropfen zieht der Schweizer Bauernverband insgesamt eine positive Bilanz und erwartet den Rückzug der Initiative.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 38-2023

25.09.23 | Bestimmte tierische Proteine sollen unter strengen Bedingungen wieder in der Tierfütterung eingesetzt werden dürfen. Der SBV erarbeitet bis zur Frist vom 15. Dezember dazu eine Stellungnahme.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Spitzen der Wirtschaftsverbände rufen zu Beteiligung an den Wahlen auf

25.09.23 | Die Dachverbände der Schweizer Wirtschaft und Landwirtschaft setzen sich für Stabilität, Sicherheit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen ein. Sie rufen im Sinne einer zukunftsorientierten Entwicklung unseres Landes zur aktiven Beteiligung an den Eidgenössischen Wahlen sowie zur Berücksichtigung wirtschafts- und landwirtschaftsfreundlicher Kandidatinnen und Kandidaten auf.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Wir brauchen einen neuen «13. Juni 2021»

22.09.23 | 13. Juni 2021, da war doch was? Ja, die Abstimmung über die beiden Agrarinitiativen Pestizid-frei und Trinkwasser. Bei diesen lag die Stimmbeteiligung in den ländlichen Gebieten bei 65 bis 80 Prozent, in Einzelfällen gar über 90 Prozent. Es war auf dem Land die höchste Stimmbeteiligung aller Zeit!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Alle an die Urne!

22.09.23 | Die Landwirtschaftskammer fordert alle Bauernfamilien und die Stimmbevölkerung des ganzen ländlichen Raumes auf, an den eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober teilzunehmen. Es stehen in den nächsten vier Jahren viele für die Landwirtschaft entscheidende Geschäfte an, über welche das nationale Parlament entscheiden wird.

Mehr lesen