Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 44

08.11.22 | Der Bundesrat hat die Anpassungen zum Verordnungspaket 2023 veröffentlicht. Einige Forderungen des SBV z.B. im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts oder der Milchpreisstützungsverordnung wurden aufgenommen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 43

31.10.22 | Die Wetterbedingungen in diesem Herbst sind optimal: Einerseits für den Anbau, andererseits aber auch für das Graswachstum, das sich nach der Trockenheit im Sommer erholt hat. Es bleibt zu hoffen, dass diese Bedingungen noch einige Tage anhalten, um die Wintervorräte zu schonen. Zudem hilft das milde Wetter beim Energiesparen, was uns angesichts der drohenden Stromknappheit gelegen kommt.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 42

24.10.22 | Der Schweinemarkt ist noch immer unter Druck. Die provisorische Schlachtviehstatistik vom September zeigt noch keine Anzeichen für eine Verbesserung der Situation auf dem Schweinemarkt.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Ernährungssicherheit ist nicht (mehr) selbstverständlich

19.10.22 | Neun deutschsprachige Bauernverbände tauschten sich über die gemeinsamen Herausforderungen aus und verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Ernährungssicherheit durch die eigene Landwirtschaft.

Mehr lesen
Stellungnahmen Révision partielle de quatre ordonnances du droit de la circulation routière

18.10.22 | Prise de position de l'USP sur la Révision partielle de quatre ordonnances du droit de la circulation routière

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Schafhaltung: QM-Schweizer Fleisch gewinnt an Bedeutung

17.10.22 | Immer mehr Nebenerwerbs- und Hobbyschafhalter nutzen QM-Schweizer Fleisch. Deshalb hat Agriquali ein entsprechendes Merkblatt erstellt.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 41

17.10.22 | Der Weltbauernverband setzte an seiner letzten Generalversammlung eine Task Force zum Thema Handelspolitik ein. Der SBV ist dort Mitglied und sorgt dafür, dass die Interessen der Schweizer Bauernfamilien gewahrt sind.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Vor einer Scheidung ist niemand sicher

14.10.22 | Die vor einem Jahr gestartete Kampagne «Verantwortung wahrnehmen. Fürs Leben rüsten.» will im zweiten Jahr den Fokus auf das Thema Scheidung setzen. Sie möchte weitere Bauernfamilien dazu animieren, die für sie geeignetsten Massnahmen zu ergreifen, um negative Folgen für sie selbst sowie den Betrieb und damit unnötige Härtefälle zu verhindern.

Mehr lesen