Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Glaubwürdige Antwort gegen Initiativen verabschiedet

16.03.21 | Die heute verabschiedete parlamentarische Initiative legt auf Gesetzesebne Ziele und Fristen fest, um die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Nährstoffverluste zu reduzieren. Sie ist damit die Antwort gegen die extremen Agrarinitiativen

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Irrtümer sind hartnäckig

12.03.21 | «Eine Kuh würde die Umwelt ebenso stark verschmutzen wie 10'000 Autos». Die Behauptung von Steini in der Zeitschrift für Kinder von Pro Natura, hat Sprengkraft. Sie ist vor allem völlig falsch! Handelt es sich um einen unabsichtlichen Irrtum oder macht Pro Natura extra mit falschen Fakten schon bei den Kindern Stimmung gegen die Landwirtschaft?

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 02-21: Inlandanteil, Importe und Verwendung der Futtermittel

10.03.21 | Der grösste Teil der importierten Futtermittel stammt aus Europa und hauptsächlich aus der EU. Die Ausnahme bilden rohproteinreiche Futtermittel wie Soja und Kleber, welche vermehrt aus Ländern ausserhalb Europas stammen. Die Schweizer Landwirtschaft benötigt aus dem Ausland vor allem eiweissreiche Futtermittel. Im Jahr 2018 stammten beim Kraftfutter 46 % des importierten Rohproteins aus Soja und Sojaprodukten. 40 % des importierten Kraftfutters gingen in die Rindviehhaltung, die Schweine und das Geflügel folgen erst an zweiter und dritter Stelle. Relativ betrachtet hängt das Geflügel stärker von den Kraftfutterimporten ab, da wichtige Futterkomponenten für das Geflügel wie Weizen und Sojaprodukte in der Schweiz Mangelware sind.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Gute Entwicklungen nicht aufs Spiel setzen

09.03.21 | Am 13. Juni kommen mit der Trinkwasser- und der Pestizidfrei-Initiative zwei extreme Agrarvorlagen zur Ab-stimmung. Mitglieder des nationalen Nein-Komitees zeigten an einer Medienkonferenz heute in Bern die nega-tiven Folgen auf: Weniger einheimische Produktion, mehr Importe, teurere Lebensmittelpreise, mehr Foodwaste, Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung. Und alles ohne Mehrwert für die Umwelt oder das Wasser. Zudem erinnerten die Exponentinnen und Exponenten an die positiven Entwicklungen und be-reits aufgegleisten Massnahmen, um weitere Verbesserungen sicherzustellen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bundesrat bezüglich Nachhaltigkeit gefordert

09.03.21 | Das Stimmvolk hat sich am Wochenende mit 51.6% nur ganz knapp für das Freihandelsabkommen mit Indonesien ausgesprochen. Die grosse Skepsis gegenüber den Nachhaltigkeitsversprechen des Bundesrats muss ernst genommen werden. Die Palmöl-Koalition fordert eine Überarbeitung der Palmölverordnung.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 9 (1. – 9.3.2021)

08.03.21 | Wie zum Start jeder Session, führte der SBV ein Treffen der bäuerlichen Parlamentarier durch, um die im Parlament anstehenden Geschäfte mit Bedeutung für die Landwirtschaft zu besprechen. Weil infolge Corona aktuell nur Parlamentsmitglieder Zugang zum Bundeshaus haben, musste Verbandspräsident Markus Ritter dies für einmal alleine machen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konsultation zur «Planungshilfe für den Abbau von Steinen und Erden zur Herstellung von Zement»

08.03.21 | Die Schweizer Landwirtschaft ist für die Produktion von Nahrungsmittel auf landwirtschaftliche Nutzfläche und insbesondere Fruchtfolgeflächen angewiesen. Diese sind aufgrund der verschiedenen Ansprüche an den Raum und die begrenzten Verfügbarkeiten unter starkem Druck. Aber auch die Landwirtschaft profitiert von Infrastrukturen, wozu bei dessen Bau der Einbezug von Zement unabdingbar ist. Vorliegende Planungshilfe bietet eine gute Übersicht zum Abbau für die Herstellung von Zement. Im Folgenden halten wir unsere Position zu verschiedenen Punkten, welche die Landwirtschaft betreffen fest.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 8 (22. – 26.2.2021)

02.03.21 | Letztes Jahr startete der SBV eigene Massnahmen im Rahmen der nationalen «SAVE FOOD. FIGHT WASTE»-Kampagne. Unter anderem stellten wir Betrieben mit Direktvermarktung kostenlos Kleber zum Auszeichnen von nicht handelstauglichen Lebensmitteln zur Verfügung. Ergänzt wurden diese mit einem Flyer zum Thema Verminderung von Foodwaste. Damit wollen wir die Toleranz für die natürlichen Unterschiede bei Naturprodukten und die Wertschätzung für Lebensmittel generell erhöhen. Diese Aktion setzten wir dieses Jahr durch. Bestellen kann man das Material auf der Webseite.

Mehr lesen