Prises de position
13.06.19 Programm Agglomerationsverkehr
13.06.19
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Im Februar 2017 stimmten Volk und Stände der Schaffung eines Fonds für Nationalstrassen und den Agglomerati-onsverkehr (NAF) zu. Damit wurde die Grundlage zur Finanzierung von Agglomerationsprogrammen geschaffen.
Der Schweizer Bauernverband nimmt diesen Volksentscheid zur Kenntnis und begrüsst daher, dass nun durch die vorliegende Totalrevision der PAvV die spezifischen Anforderungen an Agglomerationsprogramme geregelt wer-den sowie auch deren Prüfung durch den Bund. Damit wird eine stufengerechte Rechtsgrundlage und somit Rechtssicherheit geschaffen sowie insbesondere die Transparenz auf eine wirksame Weise verbessert und die rechtliche Grundlage für eine genügende Mitwirkungsmöglichkeit der betroffenen Bewohner.
Dem SBV ist es aber wichtig zu betonen, dass man nach wie vor auch kritische Vorbehalte gegenüber den Agglo-merationsprogrammen hat. Mit dem Ausbau des Agglomerationsverkehrs nimmt der Druck auf das Kulturland zu, da durch den Bau von neuen Strassen und Infrastrukturen auch Kulturland verloren gehen kann. Deshalb unterstreicht der SBV die Wichtigkeit des Kulturlandschutzes, nicht zuletzt unter Rücksichtnahme des Verfas-sungsartikels 104a zur Ernährungssicherheit wie auch auf den Sachplan Fruchtfolgeflächen.
Besonders von Bedeutung ist deshalb Artikel 3 mit der Notwendigkeit einer inhaltlichen Kohärenz zwischen den Bausteinen aus Artikel 7 als Grundanforderung für die Genehmigung von Agglomerationsprogrammen.
Es ist für den SBV befremdlich, dass die kohärente Gesamtplanung explizit die Bereiche Verkehr, Siedlung, Umwelt und Landschaft beinhaltet (Artikel 7), jedoch das Kulturland und somit dessen Schutz nirgendswo in der gesamten Verordnung namentlich erwähnt wird. Der SBV fordert deshalb dem Schutz des Kulturlands mehr Rechnung zu tragen, in dem deren Einbettung in die vorgeschriebene kohärente Gesamtplanung festgeschrieben wird.