Hauptinhalt

1. August-Brunch 2025: Dringend Gastgeber gesucht!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 21. Januar 2025

Der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof ist eine äusserst beliebte Tradition. Die Nachfrage bei der Bevölkerung ist hoch, das Angebot jedoch knapp. Dabei ist der Event eine wunderbare Gelegenheit, um eine Brücke zu den Konsumentinnen und Konsumenten zu schlagen. Der Brunch bietet eine Plattform, um zu zeigen, was die Schweizer Landwirtschaft ausmacht: Nachhaltige, tierfreundliche Lebensmittel aus der Nähe. Die Kombination eines authentischen Blicks auf die Herkunft des Essens mit einem währschaften Frühstück kommt gut an und zieht viele Menschen am Nationalfeiertag auf einen Bauernhof. Als Gastgeber kann man mithelfen, der einheimischen Landwirtschaft ein Gesicht zu geben und mit einer schönen Erfahrung zu verbinden.   

Deine Rolle als Gastgeber
Als Gastgeber für den 1. August-Brunch stellst du deinen Gästen nicht nur ein köstliches Buffet bereit, sondern gibst ihnen idealerweise auch einen Einblick in die Landwirtschaft. Tiere, Felder, Maschinen – für die Bevölkerung ist das nicht nur spannend, sondern oft richtiggehend exotisch! 

Die Kampagne von «Schweizer Bäuerinnen & Bauern» des Schweizer Bauernverbands unterstützt dich dabei. Angefangen von Tipps zur Organisation eines Brunchs bis hin zur Bekanntmachung. Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite, damit dein Brunch ein Erfolg wird. Gefragt sind zudem nicht unbedingt grosse Veranstaltungen mit mehreren Hundert Gästen. Ganz nach dem Motto auch klein ist fein, freuen wir uns über alle, die mitmachen. 

 

Deine Vorteile
Der traditionelle 1. August-Brunch auf dem Bauernhof bietet viele Vorteile. Es ist für dich eine wunderbare Möglichkeit, deinen Hof und deine Produkte bekannt zu machen. Du hast die Chance, das Vertrauen und die Wertschätzung deiner Gäste zu gewinnen, indem du ihnen zeigst, wieviel Arbeit und Leidenschaft hinter ihren Lebensmitteln steckt. Der Brunch kann dir auch helfen, neue Kunden für deine Produkte zu gewinnen und das Bewusstsein für nachhaltige und regionale Landwirtschaft zu fördern. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen den direkten Kontakt zur Herkunft ihrer Lebensmittel suchen, kannst du als Gastgeber dazu beitragen, die Wertschätzung für einheimische Lebensmittel und ihre Produktion zu stärken.

 

Jetzt anmelden!
Via «Bauernportal» www.bauernportal.ch kannst du deinen Hof für «1. August-Brunch» anmelden. Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Schreib uns an info@brunch.ch oder ruf uns an 056 452 51 11. 
Wir freuen uns auf dich – jeder Hof zählt!

Rückfragen

Andrea Camadini

Schweizer Bauernverband
Projektleiterin
5201 Brugg
Tel: 056 462 52 03

Karine Grize

Agence d'information agricole romande AGIR
Verantwortliche für die Westschweiz
1000 Lausanne 
Telefon 021 613 11 31
E-Mail info@agrinfo.com

Andrés Bignasca

Unione Contadini Ticinesi
Responsabile per il Ticino
6705 Cresciano
091 851 90 90

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

Mehr lesen
Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen