Hauptinhalt

Bauernverband verabschiedet Resolution zur Agrarpolitik 22+

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 22. November 2018

Die Delegierten des Schweizer Bauernverbands verabschiedeten an der heutigen Jahresversammlung eine Resolution zur Agrarpolitik 22+. Darin fordern sie unter anderem mehr Stabilität bei den Rahmenbedingungen, die Umsetzung des neuen Artikels 104a zur Ernährungssicherheit und weniger Administration. Weitere Themen waren der Umgang mit der Trinkwasserinitiative und der Initiative für eine schweiz ohne synthetische Pestizide. Die Versammlung ehrte zudem die Siegerinnen und Sieger in den landwirtschaftlichen Berufen an den SwissSkills 2018.

Im Zentrum der 86. Delegiertenversammlung (DV) des Schweizer Bauernverbands (SBV) in Bern stand die letzte Woche vom Bundesrat veröffentlichte Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022. Aus Sicht des Dachverbands bringt die erneute Gesetzesreform zu wenig Mehrwert, um die damit verbundenen langen Diskussionen in Parlament und Öffentlichkeit sowie die internen Verteilkämpfe zu rechtfertigten. Die nötigen Änderungen liessen sich auch auf Verordnungsebene umsetzen. Besonders störend ist für den SBV, dass der erteilte Volksauftrag nach der klaren Annahme des Artikels 104a zur Ernährungssicherheit immer noch nicht beim Bundesrat angekommen ist. Ebenso stösst er sich an den wiederum grossen Änderungen im Direktzahlungssystem und dem Fehlen einer administrativen Vereinfachung. Die fehlende Stabilität der Rahmenbedingungen binden unnötig unternehmerische Ressourcen auf den Betrieben.

Resolution verabschiedet
Die an der Versammlung geäusserten Voten zeigten: Die Schweizer Bäuerinnen und Bauern sind bereit, ihr Engagement in den Bereichen der Lebensmittelversorgung, des Tierwohls und der Erhaltung der Ressourcen entsprechend den Erwartungen der Bevölkerung und des Verfassungsauftrags weiterzuführen. Sie unterstützen Anpassungen, wo diese nötig sind sowie einfache, verständliche und effektive agrarpolitische Massnahmen. Die nun in die Vernehmlassung befindliche Botschaft erfüllt diese Ziele der Bauernfamilien nicht. Die Versammlung verabschiedete deshalb eine Resolution mit den entsprechenden Forderungen.

Landwirtschaft bleibt öffentliches Thema
Grosse Sorgen breitete den Delegierten die dieses Jahr eingereichte Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung. Die mit dem Titel suggerierten Ziele liessen sich durch die reine Ausrichtung auf die Landwirtschaft und die praxisfremden Forderungen nicht erreichen, so die Überzeugung der Betroffenen. Problematisch ist einerseits das Verbot jeglicher Pflanzenschutzmittel, das sogar natürliche und im Biolandbau zugelassene Mittel umfasst. Andererseits ist die Forderung, dass die Nutztiere ausschliesslich betriebseigenes Futter erhalten müssen, nicht durchdacht. Zusammenarbeit zwischen den Betrieben wäre nicht mehr möglich und Schweine oder Geflügel könnten nur noch in Ackerbaugebieten gehalten werden. Ebenfalls auf den Pflanzenschutz zielt die zweite dieses Jahr eingereichte Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Der SBV und seine Mitgliedorganisationen planen die Bevölkerung besser zu informieren, Hintergründe darzulegen und aufzuzeigen, wie sie die nötigen Verbesserungen auf anderen Wegen angehen.

Professioneller Nachwuchs steht bereit
Die Delegiertenversammlung widmete sich nicht nur negativen Themen, sondern ehrte auch die Podestplatz-Gewinnerinnen und Gewinner in den landwirtschaftlichen Berufen an den SwissSkills 2018: Landwirt/-in, Winzer/-in, Gemüsegärtner/-in, Weintechnologen/-innen und Pferdefachleute. Johannes Meyer, der frisch gekürte Schweizer Meister bei den Landwirten, blickte an der Versammlung auf den Wettkampf zurück und äusserte seine Wünsche für die Zukunft.

Die Delegierten informierten sich weiter über den Stand Umsetzung bei der Neuregelung der produktbezogenen Beiträge an den SBV und hiessen die Beiträge für 2019 gut. Sie genehmigten nach kurzer Diskussion auch eine Präzisierung der Statuten: Der Rücktritt nach Erreichen des 65. Altersjahrs muss neu auf Ende der ordentlichen Amtszeit erfolgten. Wiederum gab es verschiedene Wechsel in den Gremien. Andreas Baumann (UR), Markus Lüscher (BE), Thomas Rickenbacher (ZG), Nicolas Pape (JU), Markus Gerber (ASR), Reto Grünenfelder (ASR), Jürg Iseli (SMP), Daniel Vetterli (SMP), Steve Mottiez (SMP), Edith Nüssli (Gallosuisse) und Hans Kohler (SAV) sind neu Mitglieder der Landwirtschafskammer. Die übrigen Traktanden der Versammlung verliefen ohne besondere Vorkommnisse: Die Delegierten genehmigten das letztjährige Protokoll, den Jahresbericht 2017 und das Tätigkeitsprogramm 2019. Die nächste DV des SBV findet am 21. November 2019 wiederum in Bern statt.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Kontraproduktiver Kahlschlag bei der Forschung

12.03.18 | Ohne Rücksprache bei den betroffenen Kreisen will der Bundesrat die Agroscope zum dritten Mal innert kürzester Zeit restrukturieren. Bis zu 600 Stellen wären betroffen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist fassungslos sowohl über die Pläne wie auch das Vorgehen. Die vielen anstehenden Herausforderungen in der Landwirtschaft sprechen für einen Aus- statt Abbau der praxisorientierten Forschung. Der SBV wird sich deshalb gegen den Kahlschlag wehren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
WAK-N unterstützt die Schweizer Zuckerwirtschaft

10.01.18 | Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N) hat der parlamentarischen Initiative von Jacques Bourgeois „Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker – Sicherung der inländischen Zuckerproduktion“ erneut Folge geleistet. Der Schweizer Bauernverband und die Interprofession Zucker begrüssen den Entscheid und fordert das Parlament auf dem Entschied der WAK-N zu folgen.

Mehr lesen
Standpunkte Agrarpolitik der Zukunft sollte nicht von gestern sein

05.01.18 | Im November las man in der NZZ von „rosigen Aussichten für die Schweizer Wirtschaft“. Mitte Dezember doppelte das Seco nach und prognostizierte für 2018 ein „kräftiges Wachstum“ von 2.3 Prozent. Da frage ich mich, wie der Bundesrat auf die Idee kam, dass der Grenzschutz für landwirtschaftliche Produkte abgebaut werden müsse, damit die übrige Wirtschaft nicht unter dem Primärsektor leidet. Ich verstehe sowieso nicht, warum der Bundesrat in seiner Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in allen Szenarien den Grenzschutzabbau vorab nimmt. Ein so einseitiges Werk verdient den Namen „Gesamtschau“ nicht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
Standpunkte Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft

25.09.17 | Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren

13.09.17 | Der SBV begrüsst es, die Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen. Für den SBV ist wichtig, dass Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahrung und ihrer Wahlkreise subsidiär, optimal auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort eingehen können, z.B. auf die Repräsentation bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder eine ausgeglichene territoriale Repräsentation. Deshalb gibt der SBV einer Verfassungsänderung gemäss Mehrheitsantrag den Vorzug. Aber auch eine Umsetzung des Minderheitsantrages würde zumindest die Kompetenzen klären und damit zu mehr Rechtssicherheit führen. Der SBV könnte deshalb auch diesem Antrag folgen, allerdings in zweiter Priorität falls der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission keine Mehrheit findet.

Mehr lesen