«Biodiversitätsinitiative: Extrem und nicht zielführend»

Medienmitteilung des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative vom 13. Juni 2024

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative) kommt am 22. September vors Volk. Für Bundesrat, Parlament und die (Land-)Wirtschaft geht sie viel zu weit. Sie würde die nachhaltige Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Es existieren bereits heute ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung. An ihrer Medienkonferenz erläutert eine breite Allianz ihre Argumente gegen die Initiative und gibt gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Am 22. September kommt mit der Biodiversitätsinitiative (BDI) einmal mehr ein extremes, nicht zielführendes und in Anbetracht des Schweizer Niveaus auch unnötiges Volksbegehren zur Abstimmung. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament lehnen sie ab. An der heutigen Medienkonferenz des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative erläutert eine breite Allianz aus (Land-)Wirtschaft und Politik ihre Argumente:

Argument 1: 30 Prozent der Landesfläche praktisch unantastbar

Die Zielgrösse der Initianten ist eindeutig: Sie wollen, dass 30 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität zur Verfügung steht. Aktuell sehen die Initianten 8 Prozent als ausreichend geschützt an. Es fehlt also eine Fläche, die der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht. Dort wäre die Produktion von Lebensmitteln nicht oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für die Allianz ist klar, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt. Allerdings nicht bei der Quantität, sondern bei der Qualität dieser Flächen.

Argument 2: Landwirtschaft tut bereits viel für die Biodiversität

Aktuell dienen bereits 19 Prozent der Landwirtschaftsflächen explizit zur Förderung der Biodiversität. Das entspricht 195'000 Hektaren Land oder der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammen. Für den Erhalt von Direktzahlungen sind aktuell 7 Prozent gefordert. Zusätzlich gibt es 220’000 Hektaren artenreiches Grünland im Sömmerungsgebiet.

Argument 3: Verhinderung der einheimischen, nachhaltigen Energieproduktion

Das von der Initiative geforderte umfangreiche Ausscheiden von streng geschützten Gebieten führt bei der Bereitstellung von erneuerbarer einheimischer Energie zu einer Vollbremsung. Die vorliegende Initiative gewichtet den Schutzstatus derart hoch, dass sie den angestrebten und wichtigen Ausbau blockiert. Dabei bekräftigte die Schweizer Stimmbevölkerung sowohl im Sommer 2023 (Klima- und Innovationsgesetz) als auch im Sommer 2024 (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) ihren Volkswillen zur Förderung von erneuerbaren Energien.

Argument 4: Einschränkungen der Wald- und Holzwirtschaft

Die Waldwirtschaft wäre bei der Annahme der Initiative mit neuen Einschränkungen und Vorgaben durch den Ausbau der Waldreservate konfrontiert. Der Wald als Rohstofflieferant würde in den Hintergrund gedrängt.

Argument 5: Verschiebung der Umweltwirkung ins Ausland

Eine Annahme der Initiative schwächt die Inlandproduktion von Lebensmitteln, Energie und Holz. Die Produktion wird so getreu dem Motto «aus den Augen, aus dem Sinn» ins Ausland verlagert, wo meist tiefere ökologische Standards gelten. Damit ist für die Umwelt gar nichts gewonnen. 

Argument 6: Verteuerung und Einschränkungen beim Bauen – auch im Siedlungsgebiet

Die Initianten beschränken ihre Anliegen nicht ausschliesslich auf Flächen und Strukturen ausserhalb der Bauzone. Damit sind auch die Siedlungsgebiete – und mit ihnen – die dort ansässigen KMU und Industriebetriebe betroffen. Sie müssten mit zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und erheblichen Mehrkosten fürs Bauen rechnen.

Argument 7: Schwächung des Berggebiets und des Tourismus

Das Berggebiet und der Tourismus sind auf Infrastrukturen angewiesen. Die Initiative schränkt deren Realisierung stark ein.

Argument 8: Untergraben der föderalen Prinzipien

Eine Annahme der Initiative beschneidet die Kompetenzen sowie den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden, da sie die Umsetzungshoheit von den Kantonen auf die Bundesebene verlagern.

Argument 9: Erhebliche Kosten schwächen Bundesfinanzen

Die öffentliche Hand wäre mit jährlichen Mehrausgaben von 375 bis 440 Mio. Franken konfrontiert.

Um der Bevölkerung die «Unnötigkeit» und die negativen Folgen der Initiative aufzuzeigen, gibt die Allianz mit der heutigen Medienkonferenz gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 07-21: Volatiler Milchmarkt – Berechnung der Angebotselastizität

10.08.21 | Agrarmärkte sind berüchtigt für schwankende Mengen und Preise. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der Schweinzyklus. Auch in der Milch- und Kuhfleisch-Produktion sind Mengen und Preise in reger Bewegung. Die Entwicklung von Mengen und Preisen verläuft oft gegenteilig und es treten negative Angebotselastizitäten auf. Für die Milch- und Kuhfleisch-Produktion treten hochsignifikante (p-Wert kleiner 0.001), negative Elastizitäten auf. Die Produktion von Kuhfleisch wird dabei stärker vom Milchpreis beeinflusst als vom Schlachtviehpreis. Durch Einbezug von Preisprognosen in die Angebotsplanung könnten die Schwankungen des entsprechenden Teilmarktes gedämpft werden. Auch eine marktübergreifende Gesamtstrategie könnte helfen die Fluktuationen zu glätten.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 31 (2. – 7.8.2021)

09.08.21 | Nach der denkwürdigen Abstimmung vom 13. Juni über die extremen Agrarinitiativen steht mit der Massentierhaltungsinitiative schon bald die nächste Abstimmung über ein landwirtschaftliches Thema bevor. Je nach Verlauf der im September beginnenden Behandlung im Parlament kommt die Vorlage im Spätherbst 2022, spätestens aber in der Frühjahrsabstimmung vom 12. März 2023 vors Volk. Um frühzeitig aktiv zu sein, hat der SBV bereits ein Konzept zur Bekämpfung erarbeitet, welches in den nächsten Wochen in den Gremien behandelt wird. Wichtig ist, dass die Landwirtschaft wiederum über alle Produktionsarten und -bereiche hinaus zusammen und engagiert auftritt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Prise de Position Ordonnance circulation routière

06.08.21 | De façon générale, nous saluons les propositions de modifications relatives à l’ordonnance citée en objet. Cependant, nous souhaitons apporter quelques précisions pour ce qui concerne l’agriculture. Dans l’accomplissement de leurs tâches quotidiennes, les familles paysannes sont tributaires des véhicules agricoles. A cet effet, nous demandons que les exceptions en cas de retrait de permis ne concernent pas uniquement les personnes dont le temps de conduite nécessaire à l’exercice de la fonction dépasse la moitié du temps de travail hebdomadaire. En effet, bien que fortement tributaires de leurs véhicules et disposant de peu de marge de manœuvre en raison des contraintes liées aux cultures et aux conditions météorologiques, les agriculteurs et les employés agricoles ne correspondent pas forcément à cette définition. Ainsi, nous appelons à ce que les exceptions touchent également ces derniers. De plus, nous demandons que la conduite suite à une infraction moyennement grave soit également autorisée dans le cadre de leur fonction, sachant que les véhicules agricoles sont limités à une vitesse de 30-40 km/h.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verordnungsänderungen im Bereich des BFE

05.08.21 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, sind die Produzenten auf die Förderung im Rahmen eines Fördersystems angewiesen. Die Schweizer Landwirtschaft trägt aktuell vor allem über die Produktion von Strom aus Photovoltaik und Biogasanlagen, sowie Wärme aus Biogasanlagen bei zur Schweizer Energieversorgung. Im Folgenden äussern wir uns nur zu den Verordnungsänderungen mit direkten Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Die restlichen Änderungen sind so grundsätzlich begrüssenswert.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 30 (26. – 30.7.2021)

02.08.21 | In ihrer 1. August-Ansprache beim Brunch auf dem Fohrenhof in Kleinwangen betonte Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Vielfalt und rief zum Zuhören auf. Sie habe in der letzten Zeit viel gehört von Gräben: Zwischen Stadt und Land, Jung und Alt, Mann und Frau. Das sei ein Ausdruck der Vielfalt basiere auf den unterschiedlichen Ansichten, Bedürfnisse und Lebenswelten. Um die Herausforderungen der Schweiz zu meistern, müssten wir einander zuhören und auch andere Meinungen respektieren, meinte die Bundesrätin.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 1. August-Brunch: klein aber fein

01.08.21 | Der Brunch auf dem Bauernhof am Nationalfeiertag ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein fixer Bestandteil in der Agenda. Trotz aufwendiger Corona-Schutzmassnahmen und unsicherer Wetterlage luden über 200 Bauernfamilien landauf landab zu Tisch. Kleinere Buurezmorge standen dabei im Vordergrund. Auch Vertreter der Landesregierung mischten sich in den Kantonen Luzern und Freiburg unter die bunte Gästeschar. Kurz und gut: Die 29. Ausgabe des Traditionsanlasses war einmal mehr ein voller Erfolg.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 29 (19. – 23.7.2021)

26.07.21 | Der Arbeitgeber darf den Mitarbeitern in einem Landwirtschaftsbetrieb empfehlen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Er darf sie aber nicht dazu zwingen. Die Mitarbeiter müssen sich freiwillig für eine Impfung entscheiden. Eine Impfung hat nebst dem Schutz vor einer Corona-Erkrankung weitere Vorteile: Befreiung von der Kontakt- und Reisequarantäne in der Schweiz oder Reiseerleichterungen (je nach Land unterschiedlich). Aktuell sind keine Rekrutierungsländer auf der BAG-Risikoliste, dies kann sich jedoch schnell wieder ändern. Vollständig geimpfte Personen, welche aus einem Staat/Gebiet mit einer besorgniserregender Virusvariante (BAG Risikoliste) einreisen, müssen nicht in Quarantäne. Es lohnt sich frühzeitig neu einreisende Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bundesräte outen sich als Brunch-Fans

21.07.21 | Rund 200 Bauernfamilien stecken mitten in den Vorbereitungen für den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof. Dieser findet unter Berücksichtigung besonderer Corona-Schutzmassnahmen statt. Die Plätze sind heiss begehrt; erste Gastgeberhöfe melden ihren Anlass bereits als ausgebucht. Auch heuer kündigt sich magistraler Besuch an – dies in den Kantonen Luzern, Freiburg und Bern, wovon letzterer eine Woche vor dem Nationalfeiertag in Form einer Wanderung stattfindet.

Mehr lesen