Am 27. September 2017 nahm mit 78.6 Prozent der Stimmbevölkerung eine überwältigende Mehrheit die Verankerung der Ernährungssicherheit (Artikel 104a) in der Verfassung an. Das sehr klare Resultat zeigte, dass sich die Stimmbürger der anstehenden weltweiten und nationalen Herausforderungen bewusst sind und einen Beitrag zur Bewältigung leisten wollen. Denn Ernährungssicherheit ist nicht selbstverständlich: Begrenztes Kulturland und eine Produktion mit knappen Ressourcen wie Wasser müssen immer mehr Menschen ernähren.
Dazu kommen zunehmende Produktionsunsicherheiten infolge des Klimawandels. Damit Ernährungssicherheit gewährleistet ist, muss jedes Land für eine nachhaltig ausgelegte Produktion sorgen und die eigene Landwirtschaft entsprechend gezielt fördern. Die Schweiz hat als wahrscheinlich erstes Land der Welt diesen Schritt gemacht. Nun gilt es, den Volkswillen auch umzusetzen.
Bundesrat, Parlament und die Verwaltung haben mit der Abstimmung den klaren Auftrag, die Schweizer Landwirtschaft und unser Kulturland besser zu schützen. Es gilt die Weichen so zu stellen, dass nachhaltig produzierende einheimische Familienbetriebe ausreichend Einkommen erzielen können. Das heisst Grenzschutz erhalten, Nachhaltigkeitskriterien für Importe einführen und die Position der Produzenten in der Wertschöpfungskette stärken.