Verordnungspaket 2026: Weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Oktober 2026

Das Verordnungspaket 2026 bringt praxistaugliche Vereinfachungen und administrative Entlastung für die Bauernbetriebe. Das ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbands erfreulich. Unschön ist, dass weiterhin das dritte Quartil für den Einkommensvergleich mit den übrigen Sektoren herangezogen wird. 

Mit dem Verordnungspaket 2026 reduziert der Bund die administrativen Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe und vergrössert ihren Handlungsspielraum. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist dies ein wichtiger Schritt. Das Verordnungspaket bringt Vereinfachungen bei den ÖLN-Vorgaben, den Produktionssystemen, der Biodiversitätsförderung sowie bei den Anforderungen an Tierwohl und Kontrollen. Zudem erhalten die Betriebe mehr Zeit für die Umstellung auf die digitale Nährstoff- und Futterbilanz, die erst ab 2030 obligatorisch wird. Die Anpassungen sollen unnötigen Aufwand vermeiden und die Bewirtschaftung besser an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Ein Beispiel ist die Aufhebung der Pflicht, auf jeder Parzelle Bodenuntersuchungen durchzuführen. Damit entfällt für die Betriebe ein Teil des bisherigen Aufwands. 

Entlastung weiterführen

Die Entlastung muss jedoch mit den geplanten Etappen beim Aktionsplan Kontrollen und mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in der AP30+ konsequent weitergehen. Wichtig ist weiter, dass die Entlastungen nicht durch zusätzliche administrative Anforderungen an anderer Stelle wieder verloren gehen. Ziel ist eine praxistaugliche Agrarpolitik, die unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglicht und die Leistungen der Landwirtschaft für Lebensmittelproduktion, Umwelt und Tierwohl berücksichtigt.

Offene Forderung beim vergleichbaren Einkommen

Die Forderung des SBV, dass für den Einkommensvergleich nicht mehr das 3. Quartil, sondern der Median verwendet wird, wurde auch von anderen Organisationen gefordert. Deshalb will der Bundesrat mit der Verordnungsanpassung noch zuwarten und den Entscheid zur hängigen Kommissionsmotion der WAK-N (26.3530) abwarten. Aus Sicht des SBV ist insbesondere der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung auf regionaler und gesamtschweizerischer Ebene gegenüberzustellen. Die zusätzliche Berücksichtigung des dritten Quartils als Vergleichsgrösse kann zu einer verzerrten Beurteilung der landwirtschaftlichen Einkommenssituation führen und gewährleistet keinen repräsentativen Vergleich mit anderen Branchen.

Darüber hinaus fordert der SBV, dass beim Einkommensvergleich auch die Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden, damit Unterschiede im geleisteten Arbeitseinsatz angemessen einbezogen werden.

Der SBV hält an diesen Forderungen fest und wird sich dafür einsetzen, dass sie bei künftigen Verordnungsanpassungen berücksichtigt werden.

Rückfragen

Michelle Schenk-Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Telefon 056 462 50 08
E-Mail michelle.schenk-wyss@sbv-usp.ch

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