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Vom Feld auf den Teller

Standpunkt vom 16. Juni 2023

Mit dem Klingeln des Glöckchens beendet Ständerats-Präsidentin Brigitte Häberli-Koller nicht nur die diesjährige Sommersession, sondern auch offiziell die parlamentarische Debatte zur Agrarpolitik 22+. Diese wird nun in reduzierter Form auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Sie beinhaltet u.a. den obligatorischen Sozialversicherungsschutz, einen Beitrag beim Abschluss einer Ernteversicherung sowie Massnahmen im Bereich der Förderung von Forschung und Innovation. Es ist ein schlankes Paket und das ist gut so.

Noch vor drei Jahren war die Stimmungslage ganz anders. Wir hatten einen Vorschlag auf dem Tisch, der gemäss Hochrechnungen das Sektoreinkommen um über 250 Mio. CHF geschmälert, widersprüchliche Ziele verfolgte und der direkt zu einem Abbau der Tierbestände geführt hätte. Deshalb beschloss das Parlament die Sistierung. Der Bundesrat erhielt den Auftrag, in einem Bericht darzustellen, wie eine künftige Agrarpolitik aussehen könnte, die alle Stufen der Wertschöpfungskette miteinschliesst. Erstmals war damit anerkannt, dass es für ein nachhaltiges Ernährungssystem nicht reicht, nur die Landwirtschaft laufend zu reformieren. Dieses bedingt das Mitwirken aller Akteure der Wertschöpfungskette, von der Produktion, über den Handel, die Verarbeitung bis zum Konsum.

Im Bericht legte der Bundesrat auch das weitere Vorgehen mit der sistierten AP22+ fest. Massnahmen, die von der Branche und insbesondere auch vom SBV stark kritisiert wurden, sollten zumindest mittelfristig nicht eingeführt werden. Dazu gehört z.B. die Senkung der DGVE/ha-Limite auf 2.5, die administrativ sehr aufwändigen «regionalen landwirtschaftlichen Strategien» sowie die Revision des Gesetzes zum bäuerlichen Bodenrecht. Dieses Vorgehen wurde von der Mehrheit vom Stände- und Nationalrat unterstützt und nun mit der Schlussabstimmung besiegelt.

Gespannt schauen wir nun in die Zukunft. Die nächste Agrarpolitik soll 2030 in Kraft treten und ganz im Zeichen einer glaubwürdigen Agrar- und Ernährungspolitik stehen. Der SBV möchte diese Chance nutzen, um administrativ zu vereinfachen und die Komplexität des Direktzahlungs-Systems zu reduzieren. Unser Hauptziel ist, eine vielfältige, standortgerechte und auf den Konsum ausgerichtete produktive Landwirtschaft zu erhalten, das Einkommen der Bauernfamilien aus der Landwirtschaft, die Investitions- und Planungssicherheit zu erhöhen und allgemein die Administration zu reduzieren.

Leider können wir die Gesetzestexte im Landwirtschaftsgesetz nicht selbst revidieren. Das letzte Wort haben unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Es ist deshalb unabdingbar, dass die Landwirtschaft und der ganze ländliche Raum im Oktober wählen gehen und so landwirtschaftsnahen Politikerinnen und Politikern zu einem Sitz verhelfen. Der Ausgang dieser Wahlen wird mitbestimmen, wie die Agrarpolitik 2030 am Schluss rauskommen wird. Nutzen wir die Chance!

Autor

Michelle Wyss

Leiterin Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

Belpstrasse 26, 3007 Bern
michelle.wyss@sbv-usp.ch 
Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales
Geschäftsbereich Agrarwirtschaft

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