Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Co-Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Gewässerschutzverordnung (GSchV).

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

05.08.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands des Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 30

02.08.22 | Die Anpassungen der Verordnungen, welche im Rahmen der Absenkpfade Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittel verabschiedet wurden, treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gilt im ÖLN: Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen nicht mehr angewendet werden. Weiter werden neue Beiträge, wie z. B. Produktionssystembeiträge, eingeführt. Teilweise muss man sich dafür bereits in der Herbsterhebung 2022 anmelden. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen. Faktenblätter mit allen wichtigen Informationen finden Sie auf www.agripedia.ch.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 29

26.07.22 | Auch nach 30 Jahren ist der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof sehr beliebt. Wer noch auf der Suche nach freien Plätzen bei den Gastgeberhöfen ist, findet sie auf www.brunch.ch

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 28

18.07.22 | Der SBV hat eine einfache Übersicht zum Nährstoffbedarf der Kulturen der Schweiz und wie dieser gedeckt wird (Nährstoffquellen) erstellt. In einem weiteren Schritt wurden auch die HODUFLU-Daten ausgewertet. Der Bericht wird demnächst interessierten Kreisen zugänglich gemacht.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 06-22: Hof- und Recyclingdünger im HODUFLU: Anteile, Entwicklung und Relation

11.07.22 | Die Mengen und Lieferungen nehmen im HODUFLU seit 2014 zu. Rund zwei Drittel der Lieferungen finden innerhalb der Landwirtschaft statt; bei einem Drittel sind Vergärungs- und Kompostierungsanlagen als Abnehmer oder Abgeber involviert. Jede fünfte Lieferung geht über eine Kantonsgrenze. Erwartungsgemäss liefern in der Tendenz Kantone mit einer hohen Viehdichte an Kantone mit viel Ackerflächen. 2021 entsprach die HODUFLU-Gesamtmenge 12,9 % der Schweizer Gesamt-Düngermenge. Aufgrund der steigenden Mineraldüngerpreise wird die Nachfrage nach Hof- und Recyclingdünger wohl weiter zunehmen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 27

11.07.22 | An der Sitzung der Plattform Pflanzenschutz wurde die Umsetzung der Pa.Iv. Absenkpfad diskutiert. Neben dem aktuellen Stand und der Herleitung der Risikoindikatoren ging es auch um die Zielvereinbarung mit dem BLW.

Mehr lesen