Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News Nr. 49-2023

12.12.23 | Der SBV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Rückerstattung der Treibstoffsteuern für die Landwirtschaft bestehen bleibt. Der Bundesrat wollte diese abschaffen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie

07.12.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zu den Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene

07.12.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Biodiversitätsinitiative kommt zur Abstimmung

07.12.23 | Der Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ist vom Tisch. Biodiversität ist wichtig, es besteht jedoch kein Bedarf an einer neuen Gesetzesgrundlage, um sie weiter zu fördern. Diese Meinung hat sich am Schluss im Ständerat durchgesetzt. Der Schweizer Bauernverband teilt diese Auffassung. Deshalb lehnt er auch die Initiative selbst ab.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Unsere Böden, wertvolles aber wenig bekanntes Gut

05.12.23 | Nur auf gesunden Böden entstehen Lebensmittel und Biodiversität. Böden schützen vor Naturgefahren und wirken der Klimaerhitzung entgegen. Werden Böden versiegelt, gehen diese Leistungen jedoch verloren. Nur selten ist überhaupt bekannt, welche Böden verschwinden, wenn Beton und Asphalt immer weiter vorrücken. Der Bund engagiert sich darum zusammen mit Kantonen, Gemeinden, Landwirtschaft, Naturschutz, Raumplanung und Wissenschaft dafür, die Böden der Schweiz besser kennenzulernen und so deren Leistungen für die Zukunft zu sichern.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Grosse Beteiligung an der Umfrage zur Agrarpolitik 2030

05.12.23 | Am 30. November endete die Umfrage des Schweizer Bauernverbands bei den Bauernbetrieben zu den Erwartungen an die nächste Agrarpolitik. Mit über 5500 Antworten haben deutlich mehr Personen mitgemacht, als erhofft.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News Nr. 48-2023

04.12.23 | An der DV des SBV verabschiedeten die rund 400 Delegierten einstimmig eine Resolution gegen die Sparpläne des Bundesrats. Zudem wurden neue Mitglieder in den Vorstand und die Laka gewählt.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Wirtschaftlich geht es nicht mehr auf

29.11.23 | Das beherrschende Thema der diesjährigen Delegiertenversammlung des Schweizer Bauernverbands waren die auf tiefem Niveau gesunkenen Einkommen der Bauernfamilien und die vom Bundesrat zusätzlich geplanten Kürzungen im Agrarbudget. Die Delegierten verabschiedeten dazu eine Resolution zuhanden des Parlaments und zeigten dem Bundesrat die rote Karte für das Sparpläne-Foul.

Mehr lesen